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Seit Wochen tut sich an der Baustelle am Fünffingerlesturm nichts. Der von der Stadt verhängte Baustopp greift. Ob er berechtigt ist, darüber läuft ein Streit vor den Gerichten. Von Michael Hörmann
Politisch gerät die Alt-Augsburg-Gesellschaft, die Bauherrin der Außentreppe, unter Druck. In der Stadtratssitzung wurde von Baureferent Gerd Merkle dargelegt, dass die Außentreppe nicht den genehmigten Vorgaben entspricht. Sie weiche von der Bauantragszeichnung ab. Die Treppe reiche auf den Gehweg hinaus. Daher habe die Stadt den Baustopp verhängt.
Das juristische Verfahren ist jetzt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Mit einer Entscheidung ist wohl bis Jahresende zu rechnen. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst den Baustopp für rechtswidrig erklärt. Dagegen hatte die Stadt Beschwerde eingereicht.
Die SPD-Fraktion wollte das juristische Verfahren stoppen. Es gab einen Antrag, der zurückgezogen wurde. Grund: SPD-Stadtrat Stefan Quarg, selbst Architekt, bestätigte den Kurs der Verwaltung. "Der Baustopp ist gerechtfertigt." Die SPD zog den Antrag zurück.
Was bedeutet dies für die weitere Entwicklung? Die Alt-Augsburg-Gesellschaft könnte eine neue Planung einreichen, die dann genehmigt werden muss. Sie kann auch darauf warten, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheidet. Dass die bei vielen Bürgern ungeliebte Treppe schnell verschwindet, ist nicht zu erwarten. Dazu müssten sich Stadt, Alt-Augsburg-Gesellschaft und die Bürgerinitiative einigen. Geht aber nicht, da man seit Wochen nicht miteinander redet.
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