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Prozess in Augsburg
09.06.2015

Streit um Anwalts-Robe: München gegen Augsburg

Vor dem Augsburger Landgericht erschien er gestern in Robe: Anwalt Norman Synek aus München klagt gegen den Freistaat.
Foto: Jens Noll

Wann müssen Juristen eine Robe tragen? Ein Münchner Anwalt und ein Augsburger Richter sind deshalb aneinandergeraten. Nun geht es vor Gericht auch um regionale Eigenheiten.

Es geht in dem Prozess um ein Stück schwarzen Stoff. Um eine Kleinigkeit, könnte man meinen. Doch der Münchner Rechtsanwalt Norman Synek sieht das anders. Für ihn ist die Frage, ob ein Anwalt in Gerichtsverfahren immer die traditionelle schwarze Robe tragen muss, zu einer Grundsatzfrage geworden. Ein Zivilrichter des Amtsgerichts Augsburg hatte voriges Jahr einen Prozesstermin platzen lassen, weil Synek keine Robe dabei hatte. Er musste unverrichteter Dinge nach München zurückfahren, sein Mandant konnte den Termin ebenfalls als nutzlos abhaken. Über das Verhalten des Amtsrichters sagt der Anwalt: „Für mich grenzt das an Arbeitsverweigerung.“

Rechtsanwalt Synek hat den Freistaat Bayern wegen des geplatzten Prozesses auf Schadenersatz verklagt. Er fordert 770,50 Euro nebst Zinsen als Ausgleich für Fahrkosten und verlorene Arbeitszeit. Darüber muss jetzt das Augsburger Landgericht entscheiden. Am Dienstagmittag treffen sich der Kläger Synek und der Vertreter der Freistaats vor Gericht. Richter Thomas Bartholy fragt, ob es eine Chance für einen Vergleich gibt. Beide Seiten verneinen. Norman Synek sagt offen: „Es geht mir nicht um das Geld.“ Er will ein Urteil erstreiten, in dem festgestellt wird, dass der Augsburger Amtsrichter seine Pflichten verletzt hat, als er den Prozess wegen der fehlenden Anwaltsrobe vertagte. „Ein Richter“, sagt Synek, „ist zwar unabhängig, aber er ist kein absolutistischer Herrscher“.

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