Streit um Online-Bewertungen geht in die nächste Runde
Muss ein Kunde Schadensersatz zahlen, wenn er einen Händler negativ im Internet bewertet? Diese Frage wird jetzt neu aufgerollt - der Fliegengitter-Prozess geht in die nächste Runde.
In dem Fall geht es um Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg). Er hatte im Juni 2013 über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzfenster im Wert von 22,51 Euro gekauft. Nach dem Zuschneiden passte der Fliegenschutz nicht - laut Allrutz, weil die Bauanleitung fehlerhaft war.
Nachdem Allrutz sich nicht mit dem Händler per Telefon und Mail einigen konnte, stellte er eine negative Bewertung bei Amazon ein. "Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!", schrieb er.
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