Die Auseinandersetzung um die Außentreppe zum Fünffingerlesturm spitzt sich weiter zu. Die Stadtverwaltung hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass an den Verträgen nichts auszusetzen sei. Was die Stadt mit der Alt-Augsburg-Gesellschaft vereinbart hat, sei rechtens. Zu diesem Ergebnis kommen Kämmerer Gerhard Ecker und Baureferent Karl Demharter. Ihr Bericht wird heute in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (Beginn um 14.30 Uhr) behandelt.
Die Gegner der Außentreppe, die ein Bürgerbegehren angestrengt haben, lassen sich von der Verwaltung in ihrem Tun nicht aufhalten. Über 10 000 Unterschriften haben sie mittlerweile gesammelt. Die Ordner mit den Unterschriften sollen bei der Stadtratssitzung am Donnerstag, 24. Januar, übergeben werden. Dies bestätigte gestern Evi Hannen, Initiatorin des Begehrens, gegenüber unserer Zeitung.
Am heutigen Dienstag wollen die Initiatoren aus ihrer Sicht über den aktuellen Stand informieren. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr in der Kresslesmühle. Mit von der Partie ist auch die Bürgergruppierung Pro Augsburg, die das Anliegen unterstützt. Für die Stadtverwaltung ist aus rechtlicher Sicht alles korrekt verlaufen. Sollte sich die Stadt von den Verträgen mit der Alt-Augsburg-Gesellschaft zurückziehen, kämen auf sie Schadensersatzansprüche zu, heißt es. Der Stadtrat hatte in der Dezember-Sitzung beschlossen, dass die Verwaltung die Verträge zum Baurecht und den Mietvertrag nochmals eingehend prüfen solle.
Verwaltung erstattet Ausschuss heute Bericht
Laut Ecker und Demharter liegt dieses Ergebnis vor: "Die nach geltenden Rechtsvorschriften erlassene Baugenehmigung vom 27. Juni 2007 ist bereits bestandskräftig. Rechtsmittel wurden nicht eingelegt. Der Bescheid könnte grundsätzlich widerrufen werden. Der Widerruf wäre rechtswidrig, da keine objektiven Gründe ersichtlich sind, die eine Aufhebung der Baugenehmigung rechtfertigen. Im Fall einer Klage der Alt-Augsburg-Gesellschaft gegen einen solchen Widerruf würde die Stadt unterliegen. Die Genehmigung hätte weiter Bestand."
So steht es im schriftlichen Bericht, der den Stadträten heute im Ausschuss präsentiert wird. Auch zum Mietvertrag beziehen Ecker und Demharter klar Stellung. Es heißt im Bericht: "Mit der Alt-Augsburg-Gesellschaft wurde ein rechtsgültiger Mietvertrag mit Sanierungsvereinbarung am 25. September 2007 abgeschlossen. Dieses Mietverhältnis läuft zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2032. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Vertragsverstößen der Mieterin vorgesehen. Solche liegen derzeit nicht vor. Es verbleibt also nur die Möglichkeit, mit der Mieterin eine einvernehmliche Vertragsaufhebung zu erreichen. Sofern die Mieterin darauf eingeht, wäre ein etwaiger entstehender Schaden durch die Stadt zu ersetzen."
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