Streit um Zeche: AWO muss an Festwirt zahlen
Nach einem Seniorennachmittag der Arbeiterwohlfahrt gab es auf einem Augsburger Volksfest Streit um die Zeche. Nun hat ein Gericht entschieden.
Im Bierstreit zwischen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und einem Festwirt ist ein Urteil gefallen. Die Arbeiterwohlfahrt muss dem Festzeltbetreiber demnach 5863,90 Euro bezahlen – dazu kommen noch Zinsen und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten. Der Wirt hatte in dem Zivilprozess vor dem Augsburger Landgericht ursprünglich knapp 10.000 Euro gefordert.
In dem Streit ging es um einen Seniorennachmittag der AWO, der im Jahr 2013 auf der Jakober Kirchweih stattgefunden hat. Die Sache begann mit einem Missverständnis. In den Jahren zuvor hatte der Festwirt eigens für den AWO-Seniorennachmittag immer speziell markierte Essens- und Getränkegutscheine drucken lassen. Der Wirt konnte daran genau nachvollziehen, wie viele Gutscheine die AWO-Gäste genutzt hatten. So erstellte er dann die Rechnung. Doch 2013 war es anders. Die Frau des Festwirts sagt, die Zeit sei in diesem Jahr zu knapp gewesen, um noch spezielle Gutscheine zu drucken. Deshalb habe sie ihrer Ansprechpartnerin bei der AWO gesagt, man könne alternativ normale Gutscheine nutzen.
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