Gründonnerstag und Karsamstag ist Tanzen verboten, am Karfreitag selbst sogar Musik. Das Tanzverbot ist für die Polizei Anlass, die Gastwirte zu ermahnen. Von Daniela Deeg

Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind so genannte "Stille Tage". An ihnen gilt das Tanzverbot. Damit nicht genug: Zwar darf Gründonnerstag und am Karsamstag Musik gespielt werden, allerdings "muss der ernste Charakter des Stillen Tages gewahrt werden". Festgesetzt ist das im Feiertagsgesetz. Das bedeutet: auf keinen Fall Unterhaltungsmusik. Wenn Musik dann nur mit ernsten Texten und in gedämpfter Lautstärke.
Am Karfreitag jedoch darf überhaupt keine Musik gespielt werden. Hier gilt das strenge Verbot aller musikalischen Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb. "Viele Wirte machen gar nicht erst auf", sagt Leo Dietz, selbst Wirt und erster Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes in Augsburg. "Der Karfreitag ist hoch und heilig und die Mehrheit der Wirte hält sich daran", erklärt er. Schließlich wolle man keine Schwierigkeiten mit Polizei und Stadt. Außerdem haben sich nach Ansicht von Dietz auch die Gäste damit arrangiert: "Das ist halt einfach so."
Denn es drohen Bußgelder. "Wie hoch das ausfällt, muss man sich im Einzelfall anschauen", sagt es bei der Stadt Augsburg. Die Höhe hänge von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel davon, wie oft ein Wirt schon gegen das Feiertagsgesetz verstoßen hat, wie groß die Veranstaltung ist und ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Anhand dessen setzt das Ordnungsamt dann einen Betrag zwischen einem und 10.000 Euro fest. Vor vielen Jahren war Dietz am Karfreitag erwischt worden. "Weil das Radio an war", erklärt er. 250 D-Mark hätte er damals bezahlen müssen.
Kontrolliert wird von der Polizei - und das gezielt. Aber nicht nur, ob das Tanz- und das Musikverbot eingehalten wird. An Karfreitag werde auch geschaut, dass "keine öffentlich bemerkbaren Arbeiten" gebe. So fühlten sich manche schon gestört, wenn der Nachbar Reifen wechsle. "Die meisten Anzeigen sind aber auf die Eigeninitiative der Polizei zurückzuführen", erklärt der Augsburger Polizeisprecher Robert Göppel. Aber natürlich gehe die Polizei auch Beschwerden nach.
Dass so mancher Gastronom versucht, um das Tanzverbot herumzukommen, ist der Polizei natürlich auch bekannt. Nur: Das klappt nicht. "Die Verbote dürfen in Gaststätten und Diskotheken nicht dadurch umgangen werden, dass ein Schild „Geschlossene Gesellschaft“ vor die Türe gehängt wird. Geschlossene Gesellschaften sind private Feiern mit einem fest begrenzten Personenkreis", mahnt die Augsburger Polizei.
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