Junges Trio zu Haftstrafen verurteilt
Polizist möchte Jens B. (Name geändert) werden. Doch dieser Traum ist wohl für immer ausgeträumt. Obwohl der heute 18-Jährige diesen Januar den Einstellungstest bestanden hat. Was seine Prüfer da noch nicht wussten: Gut einen Monat zuvor hatten er, sein älterer Bruder und ein Freund im Bismarckviertel einen Taxifahrer überfallen und ihm seine Geldtasche geraubt.
Die drei sind gestern von einer Jugendkammer des Landgerichts zu unterschiedlich hohen Haftstrafen verurteilt worden. Immerhin, als Einziger muss Jens B. nicht ins Gefängnis. Verurteilt zu zwei Jahren Haft, setzten die Richter seine Strafe, verbunden mit Geld- und Therapieauflagen, zur Bewährung aus. Anders seine beiden 21 und 19 Jahre alten Mitangeklagten: Wegen gemeinschaftlichen Raubes und gefährlicher Körperverletzung sprach das Gericht hier Freiheitsstrafen von vier beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten aus. Es folgte damit im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwältin Kirsten Reitinger. Die Verteidiger (Udo Reissner, Petra Dittmer, Johannes Sigmund, Marco Müller) hatten für ihre Mandanten deutlich niedrigere Strafen gefordert.
Der Jüngste ahnte nichts, als er vor der Disko einstieg
Aufgrund der Zeugenaussagen und der Geständnisse der Angeklagten war das Gericht überzeugt, dass Jens B. von dem, was sein Bruder und der Freund planten, nichts ahnte, als er vor einer Diskothek in Stadtbergen in das Taxi zustieg. Wenig später sah er dann mehr oder weniger tatenlos zu, als seine Mitfahrer bei einem Halt in der Alpenstraße sich auf den Fahrer stürzten, auf ihn einschlugen und ihm seine Geldtasche raubten. Als Zeuge berichtete der Taxifahrer dem Gericht, zuvor hätten sich seine Fahrgäste im Taxi noch erregt gestritten. Allerdings in einer Sprache, die er nicht verstand. Es war Polnisch, wie sich später herausstellte. Der Fahrer sollte nichts verstehen, denn die jungen Leute, in Augsburg geboren, sprechen gut Deutsch. Alle drei sind in normalen Familienverhältnissen aufgewachsen, haben eine gute Schulbildung. Richter Lenart Hoesch sprach denn auch im Urteil von einer „völlig unverständlichen Tat“.
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