Terroristen unter Anklage
Augsburger Uni-Juristen beleuchten große Strafprozesse, die Deutschland verändert haben. Auch die Baader-Meinhof-Bande stand vor Gericht. Ein Anwalt, der dabei war, berichtet.
Der Prozess begann am 21. Mai 1975 in einem großen Neubau aus Stahl und Beton. Es herrschte Festungsatmosphäre. 400 bewaffnete Polizisten in und auf dem Gebäude und drum herum, ein Stahlnetz über dem Hof gegen Befreiung mit Hubschraubern, Überwachungskameras, Außenscheinwerfer, Stachelbarrieren vor dem Gebäude. So schildert der Berliner Rechtshistoriker Uwe Wesel den Auftakt des Strafverfahrens gegen die damaligen Topterroristen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe von der „Rote Armee Fraktion“. Es war einer der größten Strafprozesse in der Bundesrepublik.
Der Stammheim-Prozess ist ein Thema der öffentlichen Ringvorlesung an der Uni Augsburg, die am heutigen Dienstag beginnt. Juristen und Historiker rücken politische Strafprozesse nach 1945 in den Mittelpunkt. „Es geht um Verfahren, die in Deutschland Geschichte geschrieben haben“, sagt Juraprofessor Arnd Koch, neben dem Historiker Dietmar Süß einer der Veranstalter der Vorlesungsreihe. „Wir wollen zeigen, dass auch Strafprozesse eine Bühne sein können, auf der große gesellschaftliche Fragen abgehandelt werden.“
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