Im Baugewerbe tobt ein heftiger Konkurrenzkampf. Vor allem wer bei öffentlichen Aufträgen zum Zuge kommen will, muss ein günstiges Angebot abgeben. Billiganbieter betreiben aber häufig Lohndumping. Davor soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz schützen, in dem Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen für verschiedene Branchen zwingend festgeschrieben sind. Dennoch tricksen Unternehmen zulasten ihrer Mitarbeiter. Dass dies am Ende teuer werden kann, bekamen jetzt die beiden Geschäftsführer einer Augsburger Baufirma zu spüren, die sich wegen Verstößen gegen das Entsendegesetz vor Amtsrichter Roland Fink verantworten mussten.
Das kleinere Unternehmen hatte Ende 2005 ein halbes Dutzend Mitarbeiter im Trockenbau auf mehreren Baustellen beschäftigt. Unter welchen Bedingungen die teils von der Arbeitsagentur vermittelten Männer zupacken mussten, schilderte jetzt ein 46-jähriger ehemaliger Mitarbeiter: "Ich hatte keinen Arbeitsvertrag, musste über zwölf Stunden durcharbeiten, sah aber kein Geld." Er erstattete schließlich Anzeige. Die für derartige Delikte zuständigen Zollfahnder durchsuchten die Firma und wurden fündig.
Ermittlungen ergaben, dass das Unternehmen an allen Fronten getrickst hatte. So waren weder die für die Baubranche vorgeschriebenen Mindestlöhne gezahlt noch Sozialabgaben abgeführt worden. Die von den Arbeitern geleisteten Stunden waren bei der Lohnabrechnung einfach reduziert, die Löhne oft erst Monate später ausbezahlt worden.
Für die beiden Geschäftsführer hatten die "Sparmaßnahmen" bittere Folgen. Zunächst wurden sie wegen Veruntreuung von Sozialabgaben zu Bewährungsstrafen von acht beziehungsweise neun Monaten verurteilt. Im zweiten Komplex - einem Bußgeldverfahren - ging es nun um die Verstöße gegen das Entsendegesetz.
Die Vorwürfe, den Mindestlohn unterschritten und die Löhne überdies nicht fristgerecht ausbezahlt zu haben, sah Richter Fink am Ende des zweitägigen Prozesses als erwiesen an. Die dafür verantwortlichen Geschäftsführer müssen nun Bußgelder in Höhe von zusammengerechnet 35 000 Euro bezahlen. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Bei Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz drohen Bußgelder bis zu einer halben Million Euro.
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