Teure Fotos
Gericht Freundin von Peter Maffay erstreitet sich 12000 Euro für Paparazzi-Bilder
München Die Freundin von Musiker Peter Maffay, 68, soll für die Veröffentlichung von Paparazzi-Urlaubsfotos mit 12000 Euro entschädigt werden. Die Anwälte der Lebensgefährtin und des Bauer-Verlags einigten sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gestern auf einen entsprechenden Vergleich.
Maffays Freundin hatte gegen die Zeitschriften People und Das neue Blatt geklagt. Es ging unter anderem um Veröffentlichungen von Bildern im Jahr 2016, die das damals frischgebackene Paar knapp bekleidet an einem Strand zeigten. Maffay hatte seine Lebenspartnerin ein paar Monate zuvor bei einem Konzert im Publikum entdeckt und sie beim Lied „Weil es Dich gibt“ auf die Bühne geholt. Das Landgericht München I hatte bereits in einer Entscheidung vom Mai 2017 eine Unterlassungserklärung veranlasst, jedoch keinen Anspruch auf die geforderte Entschädigungszahlung von 25000 Euro gesehen. Beide Parteien gingen in Berufung. Das OLG dagegen sah nun einen Teil des Anspruchs als berechtigt an. (dpa)
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