Tod nach Sex-Praktiken: Haftstrafe
Eine Frau starb im Februar in der Wohnung eines 57-jährigen Mannes, nachdem er ihr schwere Verletzungen zugefügt hatte. Nun hat das Landgericht ein Urteil gefällt.
Es war ein kurzer Satz, den Rainer M.* am Mittwoch im Landgericht fallen ließ. Thema war ein Unfall, den er 2004 gehabt hatte. Damals arbeitete er noch als Lkw-Fahrer. An jenem Tag kam er mit dem Lastwagen nach rechts von der Fahrbahn ab, eine Stimme im Ohr, sagte er im Gerichtssaal, hatte es ihm befohlen. „Ich habe den Zug danach nicht mehr ganz auf die Fahrbahn gebracht, er hing quer.“ Der Satz bezog sich auf den Lkw-Unfall, er hätte aber genau so gut auf das Leben des Angeklagten gepasst, das danach nie wieder in geordneten Bahnen verlief. Immer wieder kam Rainer M. seither in die Psychiatrie, er wurde schwer alkoholkrank.
Am gestrigen Freitag nun hat die 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichtes den 57-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und zudem angeordnet, dass Rainer M. in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden soll. Im Februar dieses Jahres hatte Rainer M. einer 46-jährigen Freundin in seiner kleinen Wohnung in der Jakobervorstadt bei Sex-Praktiken so schwere Verletzungen zugefügt, dass sie daran verblutet war. Hervorgerufen hatte die tödliche Verletzung im Intimbereich der Frau vermutlich ein ausladender Ring an der Hand des Angeklagten. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Plädoyer von Staatsanwalt Michael Nißl.
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2 Jahre und 6 Monate, welch lächerliches Urteil, man muß nur besoffen sein, dann kann man alles machen. Verletzungen mit Todesfolge, da wären ca 10 Jahren angebracht.