Tödliche Zahn-OP: Anästhesist wegen schwerer Fehler verurteilt
Eine 46-Jährige lässt sich Zähne ziehen und wacht nach der Behandlung nie wieder auf. Gutachter lasten den Ärzten schwere Versäumnisse an. Jetzt muss der Anästhesist ins Gefängnis.
Wegen fahrlässiger Tötung muss ein Anästhesist für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Bei einer Zahn-OP ist ihm ein tödlicher Fehler unterlaufen, deshalb verurteilte das Augsburger Amtsgericht den Mann am Freitag zu der Haftstrafe ohne Bewährung
Gutachter: Viele unverzeihliche Fehler
2010 hatte der Angeklagte gemeinsam mit einem Zahnarzt in Bobingen bei einer damals 46-jährigen Frau eine ambulante Operation durchgeführt. Als Komplikationen auftraten, verabreichte der Anästhesist das falsche Medikament. Zudem wurde die unter einem Down-Syndrom leidende Frau offenbar viel zu spät ins Augsburger Klinikum gebracht. Bis zu ihrem Tod im Mai 2013 lag die Patientin im Wachkoma. Das Verfahren gegen den Zahnarzt wurde nach Angaben des Amtsrichters gegen eine Strafe von 4000 Euro eingestellt.
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