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04. März 2009 16:31 Uhr

Augsburg

Urteil: Laborarzt Schottdorf darf nicht mehr jagen

Deutschlands bekanntester Laborarzt Bernd Schottdorf aus Augsburg hat eine gerichtliche Niederlage erlitten. Der Mediziner darf nicht mehr auf die Jagd gehen. Von Peter Richter Von Peter Richter

Das Augsburger Labor Schottdorf. Bild: Kaya
Foto: Alexander Kaya

Der prominente Laborarzt Bernd Schottdorf darf weiterhin in Deutschland nicht zur Jagd gehen. Der Unternehmer verlor am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg eine Klage gegen das Landratsamt.

Die dortige Abteilung für Umwelt- und Jagdrecht hatte dem Laborunternehmer, der 2007 zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden war, deswegen Waffenbesitzkarte und Jagdschein entzogen. Die Behörde hatte sich dabei auf das 2004 verschärfte Waffenrecht berufen. Darin hat der Gesetzgeber festgelegt, wer zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt wird, gilt als unzuverlässig. Er darf fortan in Deutschland fünf Jahre lang weder Waffen besitzen noch zur Jagd gehen.

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Damit schien die juristische Ausgangslage vor der gestrigen Verhandlung eindeutig, zumal auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilentscheid das Landratsamt bestätigt hatte. Doch der gestern leidenschaftlich geführte juristische Schlagabtausch, den Schottdorfs Anwälte Peter Gauweiler und Thomas van Heide dem Gericht lieferten, zeigt: Der Multimillionär ist nicht gewillt, klein beizugeben.


"Rachefeldzug der Justiz"


Der heute 68-Jährige sieht sich, wie er gegenüber unserer Zeitung sagte, einem "Rachefeldzug der Justiz" ausgesetzt, die schon mehrmals und derzeit erneut wegen Betrugsverdachts gegen ihn ermittelt. Schottdorf und seine beiden Anwälte werfen dem Landratsamt vor, "willkürlich und ohne objektive Sachprüfung" entschieden zu haben, denn das Gesetz lasse durchaus Ausnahmen von der Regel zu.

Hans Dieter Laser, zuständiger Sachgebietsleiter im Amt, widersprach dem Vorwurf. Seine Behörde hatte den Entzug der Erlaubnisse immerhin auf neun Seiten begründet. Anwalt Gauweiler zitierte ferner aus einem Schreiben des bayerischen Innenstaatssekretärs Jürgen Heike an die Landkreise. Danach sollen die Landratsämter in Kürze angewiesen werden, bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von Jagdscheininhabern großzügiger zu sein, wenn bei den verurteilten Straftaten weder Waffen noch Alkohol oder Drogen im Spiel waren.

Vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht Aichach den Laborunternehmer zu 90 Tagessätzen à 5000 Euro verurteilt - wegen eines publik gewordenen Privatdarlehens an einen Staatsanwalt. Womit Schottdorf zwar weiterhin als nicht vorbestraft gilt, aber automatisch seinen Jagd- und Waffenschein verlor.

Pikanterweise war es Schottdorf selbst, der in Begleitung seines Anwalts Gauweiler am 4. Juli 2007 das Landratsamt auf seine Verurteilung aufmerksam gemacht hatte. Offenbar war er auch vom damaligen Landrat Karl Vogele persönlich empfangen worden. In seinen Beweisanträgen hat Schottdorf auch Vogele als Zeugen benannt. Das Gericht wies jedoch alle Anträge ab.

Schweigend verfolgte die Leiterin des Referats Sicherheit und Ordnung beim Landratsamt, Marion Koppe, die Verhandlung. Gegen sie hat Schottdorf Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Normalerweise überprüft die Behörde nur alle paar Jahre die Waffenscheininhaber. Sollte das Gericht keine Berufung gegen das Urteil zulassen, hat der klagende Unternehmer bereits angekündigt, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

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