Urteil gegen Notruf-Mitarbeiter: Polizei sieht keine Ausbildungsmängel
Anfang der Woche fiel das Urteil gegen den Polizisten, der einen Notruf nicht ernst genommen hat. Er muss eine Geldstrafe zahlen. Die Polizei sagt, es gebe keine Ausbildungsmängel.
Der Prozess hat für Aufsehen gesorgt: Das Landgericht hat am Montag eine 3000-Euro-Geldstrafe gegen einen Polizisten aus der Einsatzzentrale des Präsidiums verhängt. Er hatte den Notruf eines von anderen Jugendlichen bedrohten 16-Jährigen nicht ernst genommen und ihn abgewimmelt.
Nach Gerichtsurteil: Augsburger Polizei sieht sich gut ausgebildet
Der Richter hatte in dem Verfahren auch die Frage aufgeworfen, ob die Beamten ausreichend geschult werden für den Job am Notruftelefon. Bei der Polizei ist man allerdings überzeugt davon, dass es in diesem Bereich kein strukturelles Problem gibt.
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