Urteil im dritten Anlauf: Kinderschänder muss in Sicherungsverwahrung
Ein Kinderschänder muss nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Für dieses Urteil waren drei Anläufe nötig, weil das Landgericht Augsburg Fehler machte.
Ein 63 Jahre alter Sexualstraftäter aus Augsburg muss nach Verbüßen seiner sechseinhalbjährigen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf nun die Revision. Das Ungewöhnliche an dem Fall: Der Mann hatte zuvor zweimal erfolgreich Rechtsmittel gegen Urteile des Augsburger Landgerichts eingelegt. Erst nach einem dritten Prozess sah der BGH keine formalen Fehler mehr in der Augsburger Rechtssprechung.
Der Mann war angeklagt, weil er im Sommer 2010 eine 13 Jahre alte Schülerin vergewaltigt hatte. Dafür wurde er in einem ersten Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts im Dezember 2011 verurteilt.
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