Das Ende glich einem Tritt in den Allerwertesten: „Adorf hat sich als ungeeignet erwiesen. Eine derart laxe Einstellung ist nicht tragbar.“ Mit diesen Worten hat Richter Lenart Hoesch den Würzburger Psychiater Pantelis Adorf aus dem Vanessa-Verfahren hinauskomplimentiert. Eine öffentliche Entscheidung über die Vergütung vermied das Gericht. Adorf verließ mit versteinerter Miene den Saal. Seine Karriere als Gutachter am Landgericht Augsburg dürfte stark gefährdet sein.
Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts weiß aber offensichtlich, dass sich angesichts Adorfs desolaten Auftritts viele fragen, warum er überhaupt beauftragt worden ist. Jedenfalls sah sich Hoesch zu der Bemerkung genötigt: „Wir kennen Adorf aus zahlreichen Verfahren als zuverlässigen und sorgfältigen Gutachter.“ Wer miterlebt hat, wie Adorf auf peinliche Weise an seiner Aufgabe scheiterte, muss zumindest an dessen Fachkompetenz in der Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung zweifeln.
Mehrere Anträge des Verteidigers
Der Mord an Vanessa aus Gersthofen
Über eine Woche lang tappte die Polizei nach dem Mord an der zwölf Jahre alten Vanessa aus Gersthofen im Dunkeln. Auch aus den zahlreichen Hinweisen ergaben sich zunächst keine heißen Spuren für die Ermittler, bis überraschend der mutmaßliche Mörder, der 19-jährige Michael W., festgenommen wurde.
12. Februar 2002: Die Eltern von Vanessa finden ihre Tochter blutüberströmt neben ihrem Bett. Spuren eines Einbruchs entdecken die Ermittler zunächst nicht. Die Polizei bildet sofort eine Sonderkommission.
13. Februar: Die Beamten berichten über den Fund eines Messers, das wenig später mittels eines DNA-Tests als Tatwaffe identifiziert wird. Es handelt sich um ein Küchenmesser mit einer 16 Zentimeter langen und feststehenden Klinge.
15. Februar: Trotz einer Reihe von Hinweisen aus der Bevölkerung haben die Fahnder keine heiße Spur. Rund 100 Personen aus dem Umfeld des ermordeten Mädchens werden von den Ermittlern befragt, um herauszufinden, mit wem Vanessa Kontakt hatte. Unklar bleibt lange, wie der Täter in das Haus gekommen ist. Es wird eine Belohnung von 35 000 Euro zur Aufklärung der Tat ausgeschrieben.
19. Februar: Die Fahnder setzen auf die Erstellung eines Täterprofils, um den Mord an Vanessa aufzuklären. Zuvor hatten bereits 15 Bekannte und Verwandte Speichelproben abgegeben, um sich über DNA-Analyse als Täter auszuschließen.
21. Februar: Die Polizei sucht nach zwei Hinweisen aus der Bevölkerung einen als „Maskenmann“ verkleideten Zeugen. Ermittelt wird ein 19-Jähriger aus Gersthofen. Im Verlauf der Vernehmungen verstrickt sich der Mann in Widersprüche und gesteht die Tat.
22. Februar: Die Polizei gibt den Fahndungserfolg bekannt.
5. Februar 2003: Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts verhängt zehn Jahre Haft gegen Michael W. Es ist die höchste Strafe, die nach dem Jugendrecht möglich ist.
Mitte Februar 2012 ist Entlassungstermin für Michael W., die Staatsanwaltschaft will ihn nicht frei lassen. Zwei psychiatrische Gutachter kommen zum Schluss, dass der Täter in Sicherungsverwahrung sollte.
Der Prozess zieht sich. Erst am 15. Oktober 2012 ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Ein Urteil fällt am 15. November: Michael W. kommt weiter in Sicherungsverwahrung.
Das an Stolpersteinen ohnehin nicht arme Verfahren um die Zukunft von Vanessas Mörder ist damit nicht einfacher geworden. Michael W.’s Verteidiger Adam Ahmed nutzte seinen Erfolg – er hatte den Ausschluss Adorfs beantragt –, um kräftig nachzulegen. Ahmed deckte das Gericht mit mehreren Anträgen ein. Zunächst beantragte er eine Unterbrechung der Verhandlung mit der Begründung, der Beisitzer Thomas Junggeburth könne aufgrund einer Verletzung dem Prozess nicht in erforderlicher Weise folgen. Wie berichtet, hat sich Junggeburth am Freitag beim Fußballturnier der bayerischen Justiz in Gersthofen den Ellbogen gebrochen. Heute soll er operiert werden.
Der Mord an Vanessa am Rosenmontag 2002
Ahmeds Antrag wurde abgelehnt. Junggeburth könne sich wichtige Sachverhalte merken und sei trotz seiner Verletzung in der Lage, einen Laptop zu bedienen, so die Begründung. Wie zum Beleg fuhr der Richter den Computer gleich mit der üblichen Musikuntermalung hoch.
Die weiteren Anträge hatten erheblich mehr juristische Substanz. Unter anderem forderte Ahmed, die beiden Gutachter Helmut Kury und Ralph-Michael Schulte noch einmal anzuhören. Zudem will er Mitarbeiter der JVA Straubing als Zeugen laden, um zu belegen, dass eine mögliche Entlassung Michael W.’s und der anschließende Start in ein neues Leben bis ins Detail geplant ist. Auch ein ehemaliger Kommissar, der Experte für Internet- und Computerkriminalität war, soll als Zeuge kommen. Er könne dem Gericht erklären, dass eine Kontrolle von Internet-Zugängen machbar ist.
Hintergrund: Vanessas Mörder soll nach einer möglichen Freilassung nicht die Gelegenheit haben, Horror- und Gewaltfilme anzusehen. Vor der Tat hatte er das exzessiv getan. Der Streifen „Halloween I“ gilt als Vorbild für den Mord am zwölfjährigen Mädchen aus Gersthofen, obwohl W. das bis heute bestreitet.
Angesichts der Antragsflut wurden die für Montag geplanten Plädoyers auf unbestimmte Zeit verschoben. Fortgesetzt wird das Verfahren am nächsten Dienstag. Die Entscheidung, ob Michael W. freikommt oder eingesperrt bleibt, könnte sich um Wochen verzögern. Der Vorsitzende Richter Hoesch sagte: „Es ist jetzt schon abzusehen, dass wir eine Reihe von zusätzlichen Terminen brauchen werden.“