Vergewaltigungsprozess endet trotz verräterischer Spuren mit Freispruch
Das Gericht kann nicht genau klären, was zwischen einem 46-Jährigen und einer Frau in Königsbrunn genau passiert ist. Ins Gefängnis muss der Mann dennoch – aus einem anderen Grund.
Eine Frau zeigt eine Vergewaltigung an, doch der mutmaßliche Täter wird trotz verräterischer DNA-Spuren freigesprochen. So geschehen vor dem Augsburg Landgericht. Mit dieser Überraschung endete am Montag der Prozess gegen einen 46 Jahre alten Mann wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs in Königsbrunn.
Keine Kampfspuren in der Wohnung
Dabei schien die Staatsanwaltschaft genügend Beweise gesammelt zu haben, um den angeklagten Lkw-Fahrer, der in der Türkei lebt und mit einer Deutschen verheiratet ist, wegen zweier sexueller Überfälle verurteilen zu lassen. Doch die verheiratete 48-Jährige, die in Königsbrunn lebt, hat sich in der Verhandlung in viele Widersprüche verwickelt. Im Prozess trat sie als Nebenklägerin auf. Ihre Rechtsanwältin, Mandana Mauss, schloss sich am Ende der Beweisaufnahme dennoch dem Plädoyer der Staatsanwältin an, die Freispruch beantragt hatte. Der Vorsitzende, Richter Roland Christiani, erwähnte im Urteil, dass die Polizei in der Wohnung keinerlei Kampfspuren vorfand. Auch keine ausgerissenen Haarbüschel, wovon die Zeugin berichtet hatte.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wieder mal ein Urteil, dass an den Fähigkeiten und der Objektivität unserer Richter, bei mir Zweifel aufkommen lassen.
...den angeklagten Lkw-Fahrer, der in der Türkei lebt und mit einer Deutschen verheiratet ist, wegen zweier sexueller Überfälle verurteilen zu lassen...
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Einreiseverbot in die EU ?
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20 Monate erscheint auch hinsichtlich der Vorgehensweise in Hamburg sehr milde.
Wieder einmal ein Urteil, das dazu führen wird, dass sich Frauen nicht trauen, eine Vergewaltigung anzuzeigen.
Die Frau mag schwer betrunken gewesen sein, wofür einiges spricht, womit dann aber auch ihre verworrenen Aussagen zu erklären sind. Daraus darf man nun als potenzieller Vergewaltiger folgern, dass man sich über betrunkene Frauen hermachen kann, denn im Nachhinein lässt sich nicht mehr feststellen, ob diese völlig unzurechnungsfähig im Vollrauch mit einem Fremden mal eben „Liebe gemacht“ haben könnte oder doch vergewaltigt worden ist. Er könnte eine Terrassentür aufgebrochen haben, mittels einer Eisenstange auf der sich die DNA des Angeklagten fand, heißt es im Artikel. Könnte? Das wird sich doch wohl feststellen haben lassen, ob eine Terrassentür aufgebrochen worden ist? Und dann in dem Kontext, dass eben jener Angeklagte in einem anderen Verfahren wegen einer versuchten Vergewaltigung verurteilt wird, bei der er äußerst heimtückisch vorgegangen st, indem er seinem Opfer erst anbot, ihm bei der Suche nach einem verlorenen Handy behilflich zusein.
Wenn die Zweifel an seiner Schuld wirklich so gravierend sind, so werden diese im vorliegenden Bericht zumindest in keiner Weise überzeugend geschildert.
Wieder mal ein Urteil, dass an den Fähigkeiten und der Objektivität unserer Richter, bei mir Zweifel aufkommen lassen.