Das umstrittene Dönerverbot in Augsburg wurde gekippt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, dass die umstrittene Sperrzeitverordnung zum Teil rechtswidrig ist.
In dem Urteil, das heute bekannt gegeben wurde, erklärte das Gericht das Verbot für unwirksam, soweit darin der Beginn der Sperrzeit für die Abgabe von Speisen und nichtalkoholischen Getränken über die Straße auf ein Uhr vorverlegt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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