Video mit Angela Merkel mit Hakenkreuz ins Netz gestellt
Ein 22-Jähriger stand in Augsburg vor Gericht, weil er ein Video von Kanzlerin Merkel mit Hakenkreuz ins Internet gestellt hatte.
In den USA können sich Hitler-Fans straffrei outen. Auch in Großbritannien ist Nazipropaganda nicht verboten. Und in Griechenland provozieren manche Medien mit Hitler-Vergleichen gegen Deutschland. Solch ein Video, das Bundeskanzlerin Merkel vor einer Hakenkreuz-Fahne zeigt, ist einem 22-Jährigen griechischer Abstammung zum Verhängnis geworden. Er stand gestern wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vor Strafrichterin Cornelia Böttcher. Denn in Deutschland ist das öffentliche Abbilden von Nazi-Symbolen verboten.
„Es war einfach Blödsinn. Leichtsinn, ich hab mir nix dabei gedacht“, entschuldigte sich der Angeklagte (Verteidiger: Bernd Gerritzen). Er habe im griechischen Fernsehen das Video gesehen, das die Kanzlerin nicht nur vor der Fahne, sondern auch mit einer Hakenkreuz-Armbinde, abbildet. Den Clip habe er heruntergeladen und dann auf You Tube eingestellt.
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