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  3. Augsburg: "Vorfahrpflicht" für Leichen: Bestatter und Stadt beenden Streit

Augsburg
16.05.2017

"Vorfahrpflicht" für Leichen: Bestatter und Stadt beenden Streit

Zu überführende Leichen müssen von nun an durch die Stadt vorab untersucht werden. (Symbolbild)
Foto: Maurizio Gambarini, dpa

Bestatter müssen Leichen, die nach auswärts überführt werden, von der Stadt kontrollieren lassen. Es gab Proteste - doch nun ist der Streit beendet.

Wenn es um Verstorbene geht, stehen normalerweise Pietät und Würde im Vordergrund. Doch eine neue Vorschrift der Stadt Augsburg sorgte im Vorfeld für Ärger. Danach müssen Bestatter, die Leichen nach auswärts überführen wollen, die sogenannte „Vorfahrpflicht“ erfüllen. Das bedeutet, dass ein städtischer Mitarbeiter im Westfriedhof vorher überprüfen muss, ob alle Voraussetzungen für eine Überführung erfüllt sind.

Im Streit zwischen Stadt und Bestattern über die neue Regelung gibt es nach rund einem Jahr eine Einigung. Damit werden Mehrkosten für Angehörige entstehen – aber wohl weniger als befürchtet.

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