Warum an Silvester in Augsburg dicke Luft herrschte
Böllern war in der Innenstadt verboten – eigentlich. Allzu rigoros kontrollierte die Polizei wohl nicht
Die Verordnung der Stadt Augsburg lässt nicht viel Platz für Interpretationen. „Es ist verboten,...“ – so beginnt ein langer Absatz mit recht umfangreichem Inhalt. Punkt zehn davon: Es ist also verboten, „leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände“ und Leuchtkugeln „abzubrennen, zu schießen oder in irgendeiner Weise feilzubieten“. Einfacher ausgedrückt: Man darf nicht böllern. Nicht überall.
Es geht bei der Verordnung um „Menschenansammlungen im öffentlichen Raum aus besonderem Anlass“, um den Bereich „Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze“. Es geht konkret um Silvester. Viel zu spüren war von diesem Feuerwerksverbot in den Teilen der Innenstadt allerdings nicht. Wie berichtet, zündeten viele Menschen in der Maximilianstraße und den umliegenden Straßen und Plätzen Raketen ab. Polizei und Ordnungsdienst waren zwar vor Ort, schritten aber nicht immer ein, um das auf dem Papier recht rigide Verbot durchzusetzen.
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