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Verkehr
20.04.2013

Was Radler dürfen – und was nicht

Wann sie auf den Radweg müssen, welche Ampel gilt und wie viel Alkohol sie trinken dürfen? Hier sind die Antworten

Thomas Eismann hat den Geisterradler zu spüren bekommen: Er war auf dem Fußweg an der Schaezlerstraße zu Fuß unterwegs. Ein Radler fuhr vor dem LEW-Gebäude entgegen der Fahrtrichtung. „Er erschrak wohl, weil ein Bus kam, und fuhr mich an“, sagt Eismann. Der Bus musste bremsen, eine Frau stieß sich an einer Haltestange. Weder sie noch Thomas Eismann wurden verletzt, daher spricht die Polizei von einem Beinahe-Unfall. Aber er ist ein Paradebeispiel. Geisterradeln – in falscher Richtung Rad fahren – gehört laut Polizeisprecher Siegfried Hartmann zu den Hauptunfallursachen. Mit Kontrollen und Schildern versucht die Polizei, diesen Regelverstoß einzudämmen. Doch welche gelten?

Radwege Wer als Radler die drei blauen Schilder 237, 240 und 241 sieht, muss runter von der Straße auf die eigene Spur: „Dann müssen die Radwege genutzt werden“, sagt Gerhard Stern vom Polizeipräsidium Schwaben Nord. Die drei Schilder stehen für den Radweg (oder Radstreifen), einen gemeinsamen Geh- und Radweg (waagrechter Strich auf dem Schild) oder einen getrennten Geh- und Radweg (senkrechter Strich). Sie dürfen nicht in falscher Richtung benutzt werden (Geisterradler) – außer Schilder geben sie für beide frei. Radwege ohne diese Schilder (etwa Radsymbol) müssen nicht benutzt werden. Sonst gehören Radler auf die Straße.

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