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Prozess in Augsburg
29.08.2017

Was ist erlaubt, um zum Babyglück zu kommen?

Einer Sozialpädagogin aus Augsburg wird vorgeworfen, Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch an ausländische Kliniken vermittelt zu haben.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Eine Augsburger Sozialpädagogin soll Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch an ausländische Kliniken vermittelt haben. Es ist der erste Strafprozess dieser Art in Deutschland.

Für ein Baby sind Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bereit, weite Wege zu gehen. Etwa nach Berlin, wo im Februar an zwei Tagen die erste Kinderwunsch-Messe stattfand. In einem Hotel. Die Veranstaltung war im Vorfeld umstritten, weil ausländische Kliniken eine in Deutschland verbotene Behandlung anbieten: das Einpflanzen im Labor befruchteter Eizellen, die nicht von der Frau stammen. „Paare aus ganz Deutschland sind gekommen. Die Räume waren zu klein. Zuhörer standen oder saßen auf dem Boden“, berichtet der Berliner Anwalt Holger Eberlein. Er war selbst einer der Referenten. An der Messe nahmen Aussteller aus europäischen Nachbarländern und den USA teil.

Seit Montag hält sich der Berliner Strafverteidiger in Augsburg auf. Vor dem Amtsgericht wird erstmals in Deutschland verhandelt, ob sich Paarberater hierzulande strafbar machen, wenn sie auf im Ausland erlaubte Spenden einer Eizelle hinweisen. In Tschechien lassen sich Spenderinnen bis zu 8000 Euro zahlen.

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