Wenn Schwarzfahrer ins Gefängnis müssen
Den Stadtwerken entstehen jährlich etwa 1,5 Millionen Euro Schaden, weil Passagiere ohne Ticket einsteigen. Eine Wiederholungstäterin muss jetzt sogar für zehn Monate in den Knast.
Es war am 22. Juli 2014, genau um 11.55 Uhr, als Amtsrichter Walter Hell die 24-jährige Frau wegen Leistungserschleichung (Schwarzfahren) in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilte. Eindringlich belehrte er die Angeklagte und warnte sie: „Wenn sie wieder ohne Ticket fahren, dann werden sie das nächste Mal eingesperrt.“ Es war vergebliche Liebesmüh.
Die Frau verließ nach dem Prozess das Gerichtsgebäude an der Gögginger Straße, stieg an der Bergstraße in einen Bus der Linie 35, löste wiederum keinen Fahrschein und geriet prompt um 13.08 Uhr in der Reinöhlstraße in Kriegshaber in eine Kontrolle. Jetzt hieß es: „Endhaltestelle Knast“. In einem erneuten Verfahren schickte eine Richterin die junge Frau für sechs Monate hinter Gitter. Und Richter Hell wird die Bewährungsstrafe vom Juli 2014 widerrufen. Zusammen gerechnet zehn Monate Gefängnis wegen letztlich 2,60 Euro Ticketgebühr.
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