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Neusäß
27.11.2014

Werden Blinde und Epileptiker in Schwimmbädern benachteiligt?

Wegen einer neuen Benutzungsordnung durfte eine 55-Jährige nicht länger im Titania Neusäß schwimmen gehen: Wegen ihrer Behinderung sei dies ohne Begleitung zu gefährlich.
Foto: Marcus Merk

Eine sehbehinderte Frau fühlt sich diskriminiert, weil sie nicht ins Titania Neusäß darf. Eine Interessensvertretung für Sehbehinderte erwägt den Gang vor Gericht.

Die Empörung von Angelika Höhne-Schaller war groß, als ihr Schwimmbadausflug bereits an der Kasse des Titania Neusäß endete. Der fast blinden Frau wurde nämlich der Eintritt verwehrt. Ohne eine Begleitperson sei dies zu gefährlich, so das Kassenpersonal, das sich auf die neue Benutzungsordnung des Titania berief. „Ich bin aus allen Wolken gefallen,“ berichtet Höhne-Schaller, die seit zehn Jahren dort schwimmen geht. Unter dem alten Betreiber habe es nie Probleme gegeben. Der Behindertenausweis der 55-Jährigen, der mit einem großen B gekennzeichnet ist, brachte das Schwimmbadpersonal zur Annahme, dass die Frau, die nur über zehn Prozent Sehkraft verfügt, sich im Bad nicht sicher bewegen könne.

„Das große B im Ausweis steht lediglich dafür, dass man eine Begleitperson mitnehmen darf,“ so der Geschäftsführer des Augsburger Behindertenbeirats, Otto Kaufmann.

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