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Rotlicht
19.03.2017

Wie Stadt und Sex-Branche in Augsburg miteinander ringen

Ein Zimmer im „Laufhaus 29“ in Lechhausen: Der Besitzer wollte sein Bordell erweitern, ist damit aber vorerst gescheitert. Er will jedoch einen neuen Anlauf unternehmen.
Foto: Anne Wall

Ein Bordellbesitzer will sein „Laufhaus“ in Lechhausen vergrößern. Damit ist er zunächst gescheitert. Doch vor Gericht wird klar: Die Kommune muss bald ihr Bordellkonzept vorlegen.

Über „Vanessa“, 34, heißt es auf der Internetseite des Lechhauser Bordells, sie sei „der perfekte Ausgleich nach einem anstrengenden Tag“. Und „Maya“ aus Brasilien wird mit der Aufforderung zitiert: „Genießen Sie mich in vollen Zügen!“ Bis zu 15 Prostituierte arbeiten momentan im „Laufhaus 29“ in der Zusamstraße. Seit knapp zwei Jahren gibt es das Bordell, das in einem ehemaligen Firmengebäude eingerichtet wurde. Der Besitzer des Gebäudes will den Rotlichtbetrieb deutlich erweitern. Er hat eine Genehmigung für weitere 24 Zimmer beantragt. Doch die Stadt stellt sich quer. Sie will das Rotlichtmilieu in Lechhausen eigentlich zurückdrängen, weil sie befürchtet, dass die Gewerbegebiet dort darunter leiden.

Der Streit um die Erweiterung des Bordells wurde am Donnerstag auch vor dem Verwaltungsgericht geführt. Der Bordellbesitzer hat gegen die ablehnende Haltung der Stadt geklagt. Er kritisierte, dass die Stadtverwaltung seit einigen Jahren nur noch Bordelle verhindern wolle. Eine reine „Negativplanung“, wie es im Baurecht heißt, sei aber nicht zulässig. Tatsächlich hat die Stadt zuletzt mehrere neue Rotlichtbetriebe verhindert, indem sie sogenannte Veränderungssperren erließ und neue Bebauungspläne aufstellte. Im Fall eines geplanten Großbordells in der Steinernen Furt in Lechhausen hat die Stadt mit ihrem strikten Kurs vor Kurzem auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in München Recht bekommen.

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