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  3. Augsburg: Wie sieht die Lösung in der "Affäre" Höhmannhaus aus?

Augsburg
18.09.2018

Wie sieht die Lösung in der "Affäre" Höhmannhaus aus?

Das Höhmannhaus befindet sich in der Nähe des Herkulesbrunnens in der Maximilianstraße.
Foto: Silvio Wyszengrad

Die Stadt liegt im Clinch mit dem Leiter ihrer Museen. Es geht um umstrittene Mietpreise und die Frage, ob die Stadt jahrelang die Augen verschloss.

Die Ferienzeit ist vorbei und damit auch die politische Sommerpause in Augsburg. Am Donnerstag tagt der Stadtrat, im öffentlichen Teil werden vor allem Themen aus den Bereichen von Baureferent Gerd Merkle, Sozialreferent Stefan Kiefer und Umweltreferent Reiner Erben behandelt. Man kann jedoch annehmen, dass zumindest nichtöffentlich auch Kulturreferent Thomas Weitzel gefragt sein könnte: Einige Stadträte haben bereits angekündigt, ein weiteres Mal die Mieten im Höhmannhaus anzusprechen.

Wie berichtet, war Kulturreferent Weitzel vor vier Wochen mit einem klaren Auftrag aus dem Ferienausschuss des Stadtrats herausgegangen. Er solle das Gespräch mit Kunstsammlungsleiter Christof Trepesch suchen, um die Debatte um die Mietpreise ein für allemal zu beenden. Laut AZ-Informationen hat ein persönliches Gespräch bislang jedoch nicht stattgefunden: Weitzel habe Trepesch lediglich telefonisch kontaktiert, um ihm mitzuteilen, dass sich ein Anwalt bei ihm melden werde. Danach verabschiedete sich der Referent in den Urlaub. Eine Vorgehensweise, die offenbar auch Oberbürgermeister Kurt Gribl missfiel.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.09.2018

So völlig weltfremd wird auch ein "Kunstmensch" wie Herr Trepesch nicht sein, dass er nicht ganz genau wusste, dass er viele Jahre lang für eine Miete weit unterhalb des marktüblichen Preises wohnt. Insofern darf er sich nun auch nicht darüber wundern, dass irgendwann die Rechnung folgt.

18.09.2018

Die Stadt will Schadensersatz von Trepesch? Wie will sie diesen denn rechtfertigen? Sie hat doch durch ihr Verhalten maßgeblich dazu beigetragen, dass ein solcher entstanden sein könnte - wenn er denn überhaupt entstanden ist, denn noch erscheint es durchaus zweifelhaft, dass dem Willen der Erblasserin Rechnung getragen wird, indem man nun rückwirkend Rechnungen über entgangene Mieteinnahmen aufmacht.

Und dann ist da ja noch die Sache mit den eingestellten Mietzahlungen der Stadt für die Galerie, die lt. Vermächtnis von Frau Höhmann für den Bauunterhalt angesammelt werden sollten. Man muss sich nicht selbst Miete zahlen, mag zwar gut klingen, wenn man aber weiß, wie die Stadt mit dem Erhalt ihrer Bauten umgeht (und es ist anzunehmen, dass auch Frau Höhmann bestens darüber im Bilde war) dann dürfte klar sein, dass die Bestimmungen im Testament genau das verhindern sollten, nämlich dass die Stadt ein prachtvolles Anwesen in der Maxstraße solange vergammeln lässt, bis es eine gute Idee erscheint, dieses an einen Investor zu veräußern, der es wieder herrichtet.

Damit würde dann allerdings eklatantest gegen den Willen der Erblasserin verstoßen. Nur wen kümmert das? Die Stadtverwaltung offenbar ja nicht. Kann man als Bürger die Stadt diesbezüglich eigentlich verklagen? Schließlich handeln Stadtverwaltung und Stadtrat nur stellvertretend für die Bürgerschaft.

In dieser Sache hat die Stadt ganz dick Dreck am Stecken. Und dienstrechtliche Maßnahmen wären gegen ganz andere als Trepesch angebracht.