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Prozess in Augsburg
10.05.2012

Wird ein Kind in der Ukraine versteckt?

Ein Vater ist in Abwesenheit vom Augsburger Amtsgericht verurteilt worden.
Foto: Alexander Kaya

Seit fast zwei Jahren bekämpfen sich die Eltern eines zehnjährigen Jungen vor Gericht. Der Vater wurde jetzt wegen der Entziehung eines Minderjährigen verurteilt.

Wenn Eltern sich nach einer Trennung bekriegen, dann wird der Streit nicht selten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Dann wird bis aufs Blut um das Sorgerecht gekämpft. Seit nahezu zwei Jahren beschäftigt das Schicksal des zehnjährigen ukrainischen Buben Denys (Name geändert) die Familiengerichte. Das Besondere an dem verzwickten Fall: Das Kind ist von seinem Vater am 21. Juli 2010 in die Ukraine gebracht worden – und bis heute nicht zurückgekehrt.

Und nicht nur die Mutter vermutet, dass der Bub dort vor dem Zugriff der Behörden regelrecht versteckt wird. Der Vater, 42, ist jetzt von Strafrichterin Ulrike Ebel-Scheufele in Abwesenheit wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Geldstrafe von 10500 Euro (150 Tagessätze zu je 70 Euro) verurteilt worden. Denys, der die Internationale Schule in Gersthofen besuchte, sollte mit Zustimmung der Mutter die großen Ferien bei seinen Großeltern in der Ukraine verbringen. Doch etwa zur selben Zeit gerieten die Eltern, die erfolgreich eine Pflegeeinrichtung betrieben, wegen finanzieller Differenzen heftig in Streit, was letztlich zur Trennung, gegenseitigen Strafanzeigen und etlichen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren führte. Die Folge: Das Kind wurde vom Vater nicht mehr nach Augsburg zurückgebracht. Nach dem internationalen Haager Kinderschutzabkommen ist die Rechtslage eigentlich klar: Der Bub muss wieder nach Deutschland zurück, wo er bislang lebte. Doch entsprechende Anordnungen des Augsburger Familiengerichts nutzten der Mutter bislang wenig.

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