Zahnarzthelferin betrügt Versicherung mit falschen Rechnungen
Eine Zahnarzthelferin aus Augsburg hat Behandlungen für ihren Ehemann in Rechnung gestellt, die es nie gab. Nun stand sie vor Gericht.
Ein Schöffengericht hat die frühere Angestellte einer Zahnarztpraxis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Wegen Urkundenfälschung mit Betrug sowie Unterschlagung von Geldern. Die Staatsanwältin hatte sogar eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt. Außerdem muss die 56-Jährige, die für die Praxis die Abrechnungen gemacht hatte, noch eine Geldbuße von 2000 Euro zahlen.
"Wirtschaftliche Schwierigkeiten" als Motiv
Wie Nikolaus Fackler, ihr Verteidiger, dem Gericht darlegte, hatten „wirtschaftliche Schwierigkeiten“ der Eheleute seine Mandantin auf eine clever scheinende Idee gebracht. 18 Mal stellte sie ihrem Ehemann, obwohl dieser gar nicht in der Praxis gewesen ist, Behandlungskosten in Rechnung, die sie dann bei seiner Privatkasse einreichte. Die Kasse zahlte, ohne je einen Verdacht zu hegen, über Jahre einen Betrag von rund 11000 Euro aus. Die Angestellte griff ab und zu sogar selbst in die Kasse, da es Patienten gab, die ihre Rechnung gleich bar in der Praxis bezahlten.
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