Zurückweisung des Bürgerbegehrens zur Energiefusion war rechtens
Verwaltungsgericht weist Klage der Initiatoren zurück. Die Kammer sah es kritisch, dass die Trinkwassersparte in der Fragestellung erwähnt wurde, obwohl sie außen vor war
Die Zurückweisung des ersten Bürgerbegehrens gegen die Energiefusion von Stadtwerken und Erdgas Schwaben durch den Stadtrat war rechtens. Das Verwaltungsgericht hat gestern seine Entscheidung bekannt gegeben. Geklagt hatten die Vertreter der Bürgerinitiative um Sprecher Bruno Marcon, deren Klage zurückgewiesen wurde. Am Freitag hatte es einen mündlichen Verhandlungstermin am Gericht gegeben (wir berichteten).
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Allerdings hatte die 7. Kammer bereits signalisiert, dass sie es für problematisch hält, dass in der Fragestellung und der Begründung des Bürgerbegehrens auch die Wassersparte der Stadtwerke erwähnt wird, obwohl diese von den Fusionsüberlegungen ausgenommen war.
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