Zweieinhalb Jahre Haft für Messerstich am Oberhauser Bahnhof
Ein 18-Jähriger wurde wegen einer Gewalttat am Oberhauser Bahnhof verurteilt. Er hatte einen Mann schwer verletzt. Im Gefängnis habe er viel gelernt, heißt es vor Gericht.
Volker Schwarz, ein erfahrener Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, ist nicht unbedingt dafür bekannt, Gerichten zu empfehlen, junge Straftäter schnell hinter Gittern einzusperren. Im Fall des 18-jährigen syrischen Flüchtlings, der im Juni 2017 am Oberhauser Bahnhof einem Russlanddeutschen, 33, mit einem großen Taschenmesser einen heftigen Stich in den Oberschenkel versetzte, sagt er aber: „Er ist in der Haft am besten aufgehoben.“
Schwarz sieht durchaus positive Aspekte einer weiteren Inhaftierung. Denn der junge Syrer hat seit seiner Flucht 2015 nach Deutschland ziemlich viel Mist gebaut. Und hat in der Untersuchungshaft offenbar dazugelernt. Die Jugendhaftanstalt Neuburg hat ihm ein „tadelloses“ Zeugnis ausgestellt. Der 18-Jährige wird noch einige Zeit an sich arbeiten können. Ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ortrun Jelinek verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.