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17.06.2010

Die Leiden eines FCA-Fans

Echte Fußballfans leiden mit ihrem Verein, sie bleiben dem Klub durch Höhen und Tiefen treu. Ein 18-jähriger Anhänger des FC Augsburg wollte seine Liebe zu dem Verein besonders plakativ zeigen. Er ließ sich das Gründungsjahr des FCA, 1907, groß auf seinen Rücken tätowieren. Doch das Bild auf der Haut ist dem Tätowierer ziemlich missraten. Deshalb musste sich jetzt das Amtsgericht mit dem Fall befassen.

Der 18-Jährige hatte im Januar ein Tattoo- und Piercingstudio in Augsburg aufgesucht. Er erklärte seine Vorstellungen, doch als der Tätowierer sein Werk beendete, stellte der junge Mann entsetzt fest: Die Zahl "1907" im oberen Bereich seines Rückens war spiegelverkehrt und auf dem Kopf stehend eintätowiert worden. Anschließend stach der Tätowierer das Logo zwar noch einmal richtig herum in die Haut seines Kunden ein. Der 18-Jährige war aber dennoch sauer. Mit der verdrehten Jahreszahl auf dem Rücken sei er zur Zielscheibe von Hohn und Spott seiner Fankollegen geworden, sagte er.

Der Fußballfan zog vor das Amtsgericht und verklagte das Tattoostudio. Der 18-Jährige wollte 2250 Euro Schmerzensgeld. Außerdem forderte er, der Tätowierer müsse die Kosten für eine dauerhafte Entfernung des Körperschmucks mittels Lasertechnik tragen. Kostenpunkt: 900 Euro. Die Chancen des Klägers, den Prozess zu gewinnen, standen nicht allzu schlecht. Eine Entscheidung mussten die Zivilrichter allerdings nicht fällen. Denn der enttäuschte FCA-Fan und das Studio einigten sich nun vor Gericht auf einen Vergleich.

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