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22.05.2010

Ein schwer verletztes Baby - und viele Fragen

Der kleine Even, erst vier Wochen alt, liegt leblos da, als der Notarzt mitten in der Nacht in die Augsburger Wohnung kommt. Der Säugling schwebt in akuter Lebensgefahr, er muss reanimiert werden. In der Klinik stellt sich heraus, dass Even einen heftigen Schlag auf den Hinterkopf bekommen hat. Doch was ist dem Kind zugestoßen? Niemand hat darauf bisher eine genaue Antwort. Trotzdem wurde der Vater (37) in dieser Woche zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Das Amtsgericht hat in diesem Prozess ein Problem, das sich durch alle Verfahren zieht, in denen es um die Misshandlung von Kleinkindern geht. Ausgerechnet das Opfer, sonst ein wichtiger Zeuge, kann nicht befragt werden. Der kleine Even ist zwar im Gerichtssaal anwesend, er liegt aber friedlich schlafend im Kinderwagen. So steht am Ende des Prozesses nur fest, dass sich der Bub vermutlich in der Nacht zum Dreikönigstag des Jahres 2009 die schweren Verletzungen zugezogen hat. Die Mediziner im Augsburger Klinikum diagnostizieren später Hirnblutungen und Flüssigkeitsablagerungen im Gehirn.

Von "stumpfer Gewalt" spricht die Ärztin Elisabeth Mützel. "So etwas kann zum Beispiel passieren, wenn man den Hinterkopf des Kindes gegen eine Wand schlägt." Mützel ist Expertin auf dem Gebiet von Kindsmisshandlungen. Sie hat ein Gutachten zum Fall des kleinen Even erstellt. Sie kommt zum Schluss, dass die Verletzungen eher nicht mit einem Unfall erklärt werden können. Doch reicht das alleine für eine Verurteilung?

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