Richter stellen "Döner-Verbot" in Frage
Er triumphiert nicht, aber er lächelt. Hasan Tekin verlässt nach dreieinhalb Stunden Verhandlung vor dem Münchner Verwaltungsgerichtshof sichtlich zufrieden das Gerichtsgebäude. Augsburgs prominentester Döner-Verkäufer hat allen Grund dazu: Er kann hoffen, dass die Richter das sogenannte "Döner-Verbot" kippen werden. Eine Entscheidung steht noch aus, die Richter des 22. Senats deuteten gestern aber an, dass sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots hegen.
Nur knapp ein Jahr nach seiner Einführung könnte das "Döner-Verbot" damit schon wieder zum Auslaufmodell werden. Alleine um Döner ging es freilich nie. Der Begriff entwickelte sich aber rasch zum Schlagwort für eine Verordnung der Stadt, die im März vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Seither ist es in der Innenstadt untersagt, nach 1 Uhr nachts Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu verkaufen. Die Mehrheit im Stadtrat wollte mit dem Verbot die Partyauswüch-se vor allem in der Maxstraße un-terbinden. Hasan Tekin, Betreiber des "Arkadas"-Imbisses, dagegen fürchtete um sein nächtliches Geschäft und zog vor Gericht.
Gestern nun trafen sich Tekin und der städtische Ordnungsreferent Walter Böhm (CSU), der das umstrittene "Döner-Verbot" umsetzen muss, in Saal 1 des Verwaltungsgerichtshofs. Was Hasan Tekin dort hörte, dürfte ihm gefallen haben. Die Münchner Richter stellten in der mündlichen Verhandlung zwar nicht in Frage, dass die Stadt das Recht dazu hat, in der Maxstraße etwas gegen Lärm und Schmutz zu unternehmen. "Problematisch ist aber, dass die Hauptlärmquellen unangetastet bleiben", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Schenk.
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