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  3. Niederbayern: 13-Jährige hatte Sex: Eltern landen vor Gericht

Niederbayern
07.02.2014

13-Jährige hatte Sex: Eltern landen vor Gericht

Weil ihre 13-jährige Tochter Sex hatte, standen Eltern in Viechtach vor Gericht.
Foto: Archivbild: Kaya

Eine 13-Jährige hat mit ihrem Freund geschlafen. Deswegen stehen ihre Eltern nun im niederbayerischen Viechtach vor Gericht. In Augsburg gibt es immer wieder ähnliche Fälle.

Auf einem Fest hatte sich 2011 die damals 13-Jährige in einen 16-jährigen Jungen verliebt. Daraus machte sie auch kein Geheimnis. Als sie sich dazu entschlossen hatte, dass sie mit ihrem Freund schlafen will, hat sie mit ihren Eltern darüber gesprochen, so Kunigunde Schwaiberger, leitende Oberstaatsanwältin der Deggendorfer Staatsanwaltschaft. Daraufhin sei die Mutter mit der 13-Jährigen zu einer Frauenärztin gegangen und hat ihr die Pille verschreiben lassen. Diese bekam sie auch. Sie sei körperlich weit genug gewesen.

Doch weil die Eltern den Sex nicht verhindert haben, standen sie nun in Viechtach (Landkreis Regen) vor Gericht. Die Anklage lautete: Beihilfe zu sexuellem Missbrauch eines Kindes. Wegen geringer Schuld mussten sie laut Schwaiberger eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro zahlen.

Sex von Minderjährigen ist eine Straftat

Obwohl der Sex einvernehmlich war, gilt er als Straftat. "Vor dem Gesetz sind Unter-14-Jährige Kinder", sagt die leitende Oberstaatsanwältin. Und Sex von Minderjährigen ist in Deutschland verboten. Ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung haben Jugendliche erst ab 14 Jahren.

Das sagt auch Roland Fink, Richter und Pressesprecher am Amtsgericht Augsburg. Gelegentlich tauchen ähnliche Fälle auch in seinem Zuständigkeitsbereich auf. "In der Regel ist der Angeklagte ein älterer Teenie, der mit einem jüngeren Partner Verkehr hatte", sagt Fink. Eine genaue Statistik führe er nicht, grob schätzt er, dass es etwa drei solcher Verfahren im Jahr gibt.

"Die Dunkelziffer ist natürlich viel höher", sagt Fink. Denn wenn er einvernehmlich war, werde der Sex mit Minderjährigen wird oft gar nicht zur Anzeige gebracht. "Meist sind es die Eltern des minderjährigen Partners, die Anzeige erstatten." Doch einen Fall, bei dem die Eltern wegen Beihilfe vor Gericht kamen, sei ihm in seinen vier Jahren als Pressesprecher noch nicht untergekommen.

Im Viechtacher Fall hatte die Staatsanwaltschaft nur durch Zufall von dem Geschlechtsverkehr der beiden Jugendlichen erfahren. Denn der 16-jährige Freund musste sich wegen einer anderen Sache verantworten.

"Kinder reden eher mit ihren Freunden über Sex"

Hannes Neumeier, Leiter der pädagogischen Jugendhilfe des Kreises Augsburg, weist darauf hin, dass Kinder vor sich selber geschützt werden müssen. "In Zeiten, in denen Jugendliche mit zwei Klicks auf die heftigsten Pornoseiten gelangen, ist das immer wichtiger." Natürlich befänden sich Eltern immer auf einer Gratwanderung. "Die Kinder reden eher mit ihren Freunden über Sex als mit den eigenen Eltern", sagt Neumeier. Doch die Eltern haben eine Verpflichtung. Deshalb sei eines angesagt: Klartext.

Neumeier rät Eltern, offen mit ihren Kindern zu sprechen. Sex sollte kein Tabuthema sein. "Und man muss auch klar machen: Unter 14 Jahren geht nichts. Eltern sollen den Kindern auch klar machen, dass auch sie selber Ärger bekommen können, wenn die Kinder Sex haben."

Dass eine 15-Jährige Mutter wird, kommt immer wieder vor

Wie oft Sex unter Minderjährigen vorkomme, lässt sich laut Neumeier nicht genau sagen. Doch es komme auch in Augsburg immer wieder vor, dass beispielweise eine 15-Jährige Mutter werde. Sein Rat an besorgte Eltern ist deswegen: Fragen so früh wie möglich beantworten und den Kindern auch zeigen, dass sie mit ihnen über das Thema sprechen können. "Das ist ganz wichtig für die Entwicklung der Kinder."

Rat und Hilfe können sich Eltern laut Neumeier nicht nur beim Jugendamt holen, Unterstützung geben auch die Familienbüros oder Beratungsstellen wie pro familia.

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