13-Jähriger ertrinkt bei Rudertraining - beide Übungsleiter angeklagt
Bei einem Rudertraining ist ein 13-Jähriger im Starnberger See ertrunken. Gegen zwei Übungsleiter wurde nun Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen Folgendes zur Last.
Tagelang hatten im April diesen Jahres Einsatzkräfte vergeblich im Starnberger See nach dem 13-Jährigen gesucht. Schließlich fand ein Tauchroboter die Leiche des Schülers rund 425 Meter vom Ufer entfernt in der Tiefe des Sees. Für den Jungen hatte das Ruder-Traning in einer Gruppe tödlich geendet.
Die Staatsanwaltschaft München II hat inzwischen gegen die beiden Übungsleiter Anklage erhoben. Die Anklage gegen den 66-Jährigen und den 49-Jährigen aus München lautet auf Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tod des Schülers am 19. April hätte vermieden werden können.
Wie Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich gegenüber AZ-Online berichtet, sollte der 13-Jährige an dem Tag selbstständig in einem Einer-Ruderboot etwa 100 Meter vom Ufer des Starnberger Sees entfernt üben. Dann kümmerten sich die beiden Übungsleiter um die anderen Jugendlichen der Ruder-Gruppe, die in weiteren Booten unterwegs waren. Die beiden Betreuer saßen dabei in Motorbooten.
Der Starnberger See hatte keine zehn Grad am Tag des Unglücks
Laut Heidenreich hätten sich beiden Männer mit den Jugendlichen so weit weg bewegt, dass sie irgendwann aus der Sichweite des 13-Jährigen waren. Auch fatal war, dass der 13-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft von der ausgemachten Stelle wegruderte. "Nach einer gewissen Strecke kehrte er wieder um, aber es war zu windig." Als der Schüler mit seinem Boot wohl nicht von der Stelle kam, sprang er offenbar ins Wasser, um zurück an das etwa 400 Meter weit entfernte Ufer zu gelangen. Doch die Wassertemperatur des Starnberger Sees betrug zu dieser Zeit keine zehn Grad. Der Schüler hatte keine Chance.
Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich sagt, dass Jugendliche grundsätzlich beaufsichtigt werden müssen. Beim Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen seien die beiden Fragen maßgebend, ob das Unglück vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. Und dass ein 13-jähriger Ruderanfänger eine Situation und auch die Wassertemperatur falsch einschätzt, sei nicht unwahrscheinlich. "Wären die Übungsleiter nachgekommen, hätten sie die Situation vermeiden beziehungsweise helfen können", so Heidenreich. Ob es letztendlich zu einer Hauptverhandlung kommt, wird das Gericht entscheiden.
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