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Prozess in Augsburg
11.03.2015

13-Jähriger stirbt nach OP: Angeklagte Ärzte verteidigen sich

Hier wurde Johannes H. operiert: die Hessing-Klinik in Augsburg.
Foto: Anne Wall

Johannes H., 13, stirbt nach einer Operation in einer Augsburger Klinik. Die Mutter sagt, die Ärzte hätten ihre Sorgen nicht ernst genommen. Die beschuldigten Mediziner verteidigen sich.

Im ersten Jahr stand sie unter Schock, erzählt die Mutter mit brüchiger Stimme. Doch im zweiten Jahr kamen die Fragen nach dem Warum. Ob es Schicksal war, dass ihr Sohn Johannes, damals 13 Jahre alt, nach einer Operation in der Hessing-Klinik starb. Die Eltern glauben nicht ans Schicksal, sie sehen die Ärzte in der Verantwortung. Die Mutter ist überzeugt, dass die Ärzte ihre Sorgen nicht ernst genug genommen haben. Sie sagt: „Johannes war für sie der wehleidige Bub und ich die überbesorgte Mutter.“

Ein Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht soll diese Frage klären. Zwei ehemalige Ärzte der Hessing-Klinik, 49 und 60 Jahre alt, sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Anklage wirft ihnen vor, das Ergebnis der OP nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Johannes H. wurde 6. April 2010 operiert. Der Junge litt an einer stark verkrümmten Wirbelsäule, weshalb die Ärzte einen sogenannten Fixateur anbrachten. Das ist ein komplizierter, mit Risiken verbundener Eingriff.

13-Jähriger stirbt nach OP an Verblutungsschock

Eine Rechtsmedizinerin sagte vor Gericht gestern aus, die Fehllage einer Schraube habe ihrer Ansicht nach den Tod von Johannes H. verursacht. Die Schraube habe die Speiseröhre verletzt. Dadurch sei eine Entzündung entstanden, die dazu führte, dass die benachbarte Schlagader Blut verlor. Der Patient sei knapp zwei Wochen nach der OP an einem Verblutungsschock gestorben. Dass eine Schraube falsch sitzt, kommt bei solchen Operationen vor – das bestätigte ein weiterer Gutachter. Die Frage ist aber, ob die Ärzte die Position der Schrauben genauer hätten kontrollieren müssen. Die Ärzte prüften sie mit normalen Röntgenbildern. Wäre auch eine Computertomografie nötig gewesen? Diese Frage ist umstritten.

Oliver Dörr, Wirbelsäulenchirurg am Klinikum im baden-württembergischen Esslingen, sagt, eine Kontrolle per CT sei nicht Standard. Er selbst hätte bei Johannes H. aber vermutlich nach einiger Zeit, als sich der Zustand des Jungen verschlechterte, trotzdem eine CT angeordnet. Doch wann genau eine solche Kontrolle aus seiner Sicht angezeigt gewesen wäre, ließ er offen. Auf der Basis der Patientenakte sei das nicht zu beurteilen. Das könnten nur die behandelnden Ärzte entscheiden, die den Jungen sehen.

Johannes litt nach dem Eingriff an Schmerzen, erhöhter Temperatur und einem geblähten Bauch. Das seien aber, bestätigte der Gutachter, übliche Symptome nach einer solchen OP. Als steigende Entzündungswerte hinzukamen, wurde Johannes sieben Tage vor seinem Tod in die Kinderklinik des Augsburger Klinikums verlegt. Die Mutter berichtete, dort sei es ihrem Sohn immer schlechter gegangen, die Eltern hätten sich Sorgen gemacht und vergeblich auf eine genauere Untersuchung gedrungen. Wenige Tage vor dem Tod des Sohnes habe sie zu einem Arzt gesagt: „Wenn Sie nichts machen, stirbt unser Johannes.“

Johannes spuckte plötzlich Blut

Am 20. April 2010 spuckte Johannes plötzlich Blut. Die Ärzte versuchten 45 Minuten lang, ihn wiederzubeleben. Vergeblich. Wurden die entscheidenden Fehler – wenn es welche gab – nicht an der Hessing-Klinik, sondern an der Kinderklinik gemacht? Diese Frage wird wohl nicht mehr geklärt. Ein Arzt der Kinderklinik war zunächst zwar auch angeklagt. Doch die Anklage wurde nicht zugelassen, weil Amts- und Landgericht keinen ausreichenden Tatverdacht sahen. Hermann Hammermaier, der Anwalt der Eltern, kritisiert: „Das ist für die Eltern nicht nachvollziehbar.“

Einer der angeklagten Mediziner, ein 60-jähriger ehemaliger Oberarzt der Hessing-Klinik, entschuldigte sich am Rand des Prozesses persönlich bei den Eltern. Der Arzt leidet unter dem Tod des Patienten, er operiert nicht mehr. Doch er sagt, er könne sich fachlich nichts vorwerfen. So sieht es auch der 49-jährige Arzt, ein anerkannter Wirbelsäulenexperte. Bei der OP werde durch mehrere Vorsichtsmaßnahmen verhindert, dass Schrauben falsch liegen. Er glaubt nicht daran, dass eine Schraube wirklich bis in die Speiseröhre ragte. Das müsse durch die enormen Kräfte bei den Wiederbelebungsversuchen geschehen sein. Johannes’ Tod sei „das Schlimmste, was passieren kann“, sagte der Arzt. Er empfinde Mitgefühl für die Eltern. Aber auch er machte klar, dass aus seiner Sicht keine Fehler in der Behandlung geschehen seien.

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