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Prozess
27.02.2015

13-Jähriger stirbt nach OP: Prozess gegen Ärzte vertagt

In der Augsburger Hessingklinik ist ein 13-Jähriger nach einer OP gestorben. Wer trägt die Schuld?
Foto: Anne Wall, Archivbild

Ein 13-Jähriger stirbt nach einer OP in der Augsburger Hessingklinik. Heute begann der Prozess vor dem Amtsgericht gegen zwei mediziner. Doch er wurde recht schnell vertagt.

Es dauerte fünf Jahre bis zum Prozess. Im April 2010 ist ein 13-Jähriger nach einer Operation in der Augsburger Hessingklinik an einem Verblutungsschock gestorben. Ab heute sollte vor dem Amtsgericht geklärt werden, ob zwei behandelnde Ärzte am Tod des jungen Patienten eine Schuld tragen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Medizinern fahrlässige Tötung vor. Doch der Prozesstag heute war schnell wieder vorbei. Lediglich die Anklage gegen die beiden Mediziner wurde verlesen. Dann wurde der Prozess auf Donnerstag, 5. März, vertagt. Denn zwei von drei Gutachtern, die heute vor Gericht erscheinen sollten, hatten kurzfristig abgesagt.

Junge litt an Verkrümmung der Wirbelsäule

Operiert wurde Johannes H., 13, weil er an einer Wirbelsäulenverkrümmung litt. Die Ärzte entschieden in Absprache mit den Eltern des Jungen, einen sogenannten Fixateur anzubringen – eine schwierige, mit Risiken verbundene Operation. Nach der OP sah es zunächst offenbar so aus, als ob der Eingriff gut verlaufen wäre. Doch dann soll sich laut Anklage der Zustand des Jungen verschlechtert haben – unter anderem mit Fieber und Erbrechen. Der Junge wurde noch in die Kinderklinik verlegt, starb aber knapp zwei Wochen nach der Operation.

Die Ursache für Johannes’ Tod soll eine an der Wirbelsäule angebrachte Schraube gewesen sein, die überstand und mittelbar dazu führte, dass eine Schlagader langsam Blut verlor. In der Anklage heißt es, das hätten die Ärzte frühzeitig bemerken können, wenn sie nach der OP die Stellung der Schrauben per Computertomografie (CT) untersucht hätten.

Junge stirbt nach OP: Zunächst waren vier Ärzte angeklagt

Drei Gutachter sollen im Prozess zu der Frage Stellung nehmen. Die angeklagten Ärzte, 49 und 60 Jahre alt, vertreten die Ansicht, dass ein CT in solchen Fällen nicht medizinischer Standard ist. „Wir sehen kein schuldhaftes Verhalten“, sagt Klaus Rödl, einer der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst vier Ärzte angeklagt. Das Amtsgericht hatte die Anklage aber abgelehnt. Weil sowohl Staatsanwaltschaft und die Eltern des toten Jungen dagegen Beschwerde einlegten, musste das Landgericht entscheiden. Es ließ die Anklage dann gegen zwei Ärzte zu.

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