Zwei 13-Jährige sollen im Münchner Stadtteil Milbertshofen eine 83-jährige Frau in ihrer Wohnung schwer misshandelt haben. "Die Vorwürfe, die im Raum stehen, sind ungeheuerlich", sagte ein Polizeisprecher.

München wird von einer schweren Gewalttat erschüttert. Zwei 13-jährige Buben sollen eine 83-Jährige aus Milbertshofen am Montagnachmittag in ihrer Wohnung schwer misshandelt haben.
"Die Vorwürfe, die im Raum stehen, sind ungeheuerlich", sagte ein Polizeisprecher. Ob die Anschuldigungen zutreffen, müssten Untersuchungen der Kripo ergeben, die wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Einer der Buben war der Frau laut Polizei bekannt und soll gelegentlich Einkäufe für sie erledigt haben. Die Polizei geht davon aus, dass die Seniorin die beiden Buben ahnungslos in ihre Wohnung ließ.
Dort sollen die beiden 13-Jährigen die Frau dann regelrecht gefoltert haben. Sie sollen die 83-Jährige mit Gewalt gezwungen haben, Schnaps aus einer Flasche zu trinken und sollen sie mit Füßen getreten haben. Dabei sollen die Buben sogar in die Flasche uriniert haben.
Zudem sei die alte Frau gezwungen worden sein, Rasierschaum zu schlucken. Schwer verletzt ließen sie die 83-Jährige dann in der Wohnung liegen. Inzwischen liegt sie in einer Klinik. "Lebensgefahr bestand nicht", so ein Polizeisprecher.
Einer der beiden Buben, den die Polizei als Mitläufer einstuft, habe sich am Abend dann - laut Deutscher Presseagentur - seiner Mutter anvertraut, die sofort die Polizei verständigte. Die Fahndung nach dem Haupttäter lief unverzüglich an, am Münchner Hauptbahnhof wurde er gefasst. Die beiden Buben wurden anschließend von der Polizei befragt und dann entlassen. Das Motiv der Tat liegt nach Polizeiangaben noch im Dunkeln.
Beide Buben sind noch nicht strafmündig und können für ihre Tat daher nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das Jugendamt wurde von der Polizei jedoch eingeschaltet und wird sich nun wohl um die beiden Familien kümmern. Die Buben waren laut Polizei vorher noch nicht auffällig und nicht auf der sogenannten Proper-Liste. Dort sind jugendliche Intensivtäter gelistet, die bereits eine bestimmte Anzahl von Straftaten verübt haben. (AZ)
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