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  3. Pflegeheim im Kreis Bamberg: 17-Jähriger gesteht Sterbehilfe - laut Hospizstiftung kein Einzelfall

Pflegeheim im Kreis Bamberg
16.07.2012

17-Jähriger gesteht Sterbehilfe - laut Hospizstiftung kein Einzelfall

Dass in Pflegeheimen Sterbehilfe geleistet wird, kommt nach Meinung der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung häufiger vor.

Ein Jugendlicher, der in einem Pflegeheim bei Bamberg gearbeitet hat, hat gestanden, eine Frau auf deren Wunsch getötet zu haben. Patientenschützer sagen: "Kein Einzelfall".

Der verdächtige 17-Jährige habe zugegeben, eine Bewohnerin des Heims im Landkreis Bamberg auf deren Wunsch hin umgebracht zu haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der junge Mann gab demnach an, die Frau habe ihn mehrfach um Sterbehilfe gebeten. Der Jugendliche arbeitete als Aushilfe in dem Heim.

Nach dem Tod der Frau Ende Juni war zunächst Altersschwäche als Ursache vermutet worden. Die Frau sei schon hochbetagt gewesen, sagte der Bamberger Oberstaatsanwalt Bernd Lieb der Nachrichtenagentur dpa. Doch dann habe sich der 17-Jährige anderen Menschen anvertraut - daraufhin seien die Nachforschungen ins Rollen gekommen. Gegen den 17-Jährigen werde nun wegen Tötung auf Verlangen ermittelt. Er sei in einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung untergebracht.

Deutsche Hospiz Stiftung: Todesfälle in Heimen genau untersuchen

Für die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist dieser mutmaßliche Akt der Sterbehilfe kein Einzelfall. "So leicht wie in Pflegeheimen kann nirgendwo getötet werden. Dies ist seit Jahren bekannt. Der Tod gehört dort zum Alltag und fällt nicht mehr auf. Der Gesetzgeber ist dringend gefordert", sagte der Stiftungsvorsitzende Eugen Brysch. Todesfälle in Pflegeheimen müssten genau untersucht werden, betonte Brysch. Mit einer gesetzlich vorgeschriebenen amtsärztlichen Leichenschau könnten unnatürliche Todesursachen erkannt werden.

Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen gezielter Tötung

Für die Staatsanwaltschaft Bamberg sei nach wie vor offen, ob nicht doch ein gezieltes Tötungsdelikt vorliege, erläuterte die Anklagebehörde. Hier seien weitere Ermittlungen notwendig - es müssten etwa Menschen befragt werden, die mit der Frau Kontakt hatten.

Mit Rücksicht auf das jugendliche Alter des Verdächtigen gab die Staatsanwaltschaft keine weiteren Details zu dem Fall bekannt.  dpa/lby

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