18 Katzen in der Wohnung: Mieter darf fristlos gekündigt werden
Weil sie statt einer genehmigten Katze gleich 18 in ihrer Wohnung hielten, ist zwei Mietern in Augsburg fristlos gekündigt worden. Zu Recht, wie jetzt das Amtsgericht entschied.
In dem Fall ging es um ein Geschwisterpaar im Alter von Mitte 50, das vor vier Jahren in eine Mietwohnung in Augsburg gezogen war - und dabei vom Vermieter die Erlaubnis bekam, eine Katze zu halten.
Das Problem dabei: Die Katze bekam regelmäßig Nachwuchs. Zuletzt lebten in der 100-Quadratmeter-Wohnung im dritten Stock eines Hauses in der Stadtmitte deshalb 18 Katzen.
Das war dem Vermieter zuviel und er kündigte den Geschwistern fristlos. Sein Argument: Der Geruch nach Katzenurin, der bis ins Treppenhaus zu riechen wäre, sei unerträglich.
Die beklagten Mieter wollten aber nicht ausziehen. Es kam zum Prozess. Und da bestritten die Geschwister, dass es in der Wohnung oder gar im Treppenhaus wegen ihrer Katzen stinke. Auch waren sie der Meinung, dass die Katzen in der Wohnung ausreichend Platz hätten. Schließlich seien nur sieben davon erwachsen und die anderen elf erst wenige Wochen alt.
Gericht: Wohnung dient zu Wohnzwecken
Das Amtsgericht prüfte den Fall - und kam bei seiner Abwägung zwischen den Interessen der Parteien zu dem Ergebnis, dass die Kündigung zu Recht erfolgte. Die Wohnung diene in erster Linie Wohnzwecken und nicht der Betreuung von Katzen, so das Gericht. Deshalb komme es auch nicht darauf an, wie stark die Geruchsbelästigung letztendlich ist. Sieben erwachsene Katzen ausschließlich in der Wohnung zu halten stelle eine Pflichtverletzung des Mieters dar, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse.
Die Berufung der Mieter gegen das Urteil (AG Augsburg - Az. 71 C 1264/15) hatte keinen Erfolg. Dieses ist damit rechtskräftig. bo
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