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  3. Traunstein: 19-Jährigen bei Party erstochen: Mann steht vor Gericht

Traunstein
04.07.2017

19-Jährigen bei Party erstochen: Mann steht vor Gericht

Ein 46-Jähriger soll im vergangenen Herbst im Vollrausch einen 19-Jährigen getötet haben. Nun steht er vor Gericht.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Der Wodka floss in Strömen, irgendwann kam Streit auf - und am Ende lag einer der Partygäste erstochen am Boden. Nun steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.

War es Notwehr oder ein Gewaltexzess im Vollrausch? Ein 46-Jähriger muss sich seit Dienstag vor dem Traunsteiner Schwurgericht wegen Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Altötting vor, im vergangenen Herbst einen 19-Jährigen im Vollrausch getötet zu haben.

Anlass des Treffens von mutmaßlichem Täter und Opfer war die Geburtstagsfeier einer Bekannten in Ainring nahe Bad Reichenhall. Es war schon frühmorgens, als die Männer wegen politischer Meinungsverschiedenheiten zu streiten begannen. Auch wollte der 19-Jährige nicht noch mehr Wodka trinken, was den älteren der beiden Männer erzürnte. Es begann eine Rauferei.

Er stach wild auf das Opfer ein

Zunächst war es das spätere Opfer, das laut Anklage ein Küchenmesser in der Hand hielt. Dem zur Tatzeit 45-Jährigen gelang es jedoch, seinem Kontrahenten das Messer zu entreißen. Er stach wie wild auf den jungen Mann ein und verletzte ihn an Kopf, Hals und Brust. Ein Stich traf ins Herz. Der 19-Jährige hatte keine Überlebenschance.

Zu Prozessbeginn widerrief einer der beiden Verteidiger frühere Geständnisse seines Mandanten. Zur Tat wollten sich zunächst weder der Angeklagte noch die Anwälte äußern.

Erst sprach der mutmaßliche Täter von Notwehr

Ein Kripo-Beamter berichtete im Zeugenstand über die Vernehmungen des mutmaßlichen Täters nach dem Verbrechen. Dabei habe der Mann die Tat als Notwehr dargestellt. Es sei aus dem Gerangel heraus zu den Stichen gekommen, so die Schilderung des Angeklagten damals. Bei einer weiteren Vernehmung habe der Tatverdächtige gesagt, dass er in Rage zugestochen habe.

Für den Prozess am Traunsteiner Landgericht sind vier Verhandlungstage vorgesehen. Als Zeugen sind Teilnehmer der anfangs friedlich verlaufenen Party geladen. Zudem sollen Sachverständige gehört werden. Die Urteilsverkündung ist für den 27. Juli geplant. dpa/lby

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