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Prozess in Ingolstadt
17.09.2014

19-Jähriger soll Zechkumpan brutal zu Tode geprügelt haben

In Ingolstadt steht ein 19-Jähriger vor Gericht, weil er seinen Zechkumpan mit einer Bierflasche getötet haben soll.
Foto: Harald Jung

Ein damals 18-Jähriger ist angeklagt, seinen Zechkumpan in Ingolstadt mit einer Bierflasche totgeschlagen zu haben. Der Prozess offenbart einen Gewalt-Exzess von unglaublicher Brutalität.

Selbst hart gesottene Einsatzkräfte von Rettungseinheiten und Polizei schluckten heftig, als sie die Leiche im Gebüsch sahen. Dort lag in den Morgenstunden des 10. Septembers 2013 ein 33-Jähriger. Sein Gesicht war regelrecht zertrümmert.

Zugefügt hat dem Mann diese fürchterlichen Verletzungen ein damals 18-Jähriger, der aus Eichstätt stammt. Täter und Opfer kannten sich. Bestens. Sie waren beide obdachlos, Zechkumpane und – meist betrunken – mit anderen Stadtstreichern in Ingolstadt unterwegs. In der Tat-Nacht muss es zu einem Streit gekommen sein. Weshalb, ist nicht mehr zu ergründen. Vermutlich ging es wieder einmal nur um die Frage, wer das nächste Bier bezahlen muss, damit man sich weiter durch die Nacht trinken kann.

Der Angeklagte leidet laut Gutachter an einer Persönlichkeitsstörung

Irgendwann vor 5 Uhr morgens schlug der 18-Jährige seinem Zechbruder eine volle Bierflasche mitten ins Gesicht. So heftig, dass die Flasche zersprang. Das Opfer ging benommen zu Boden. Was danach folgte, war ein Gewalt-Exzess von unglaublicher Brutalität: Die Gerichtsmediziner stellten später an der Leiche mindestens 37 schwere Trittverletzungen gegen Kopf und Rumpf fest. Nase und Mund wurden völlig zertrümmert. Das Opfer erstickte schließlich am eigenen Blut. Es wäre vermutlich auch sonst an den Folgen der Tritte gestorben, denn bei der Obduktion wurden noch mehrere Einblutungen unter der Hirnhaut gefunden.

Wenige Tage nach der schrecklichen Bluttat in einem der Problemviertel von Ingolstadt wurde der mutmaßliche Täter festgenommen. Was der junge Mann danach bei der Kripo von sich gab, kann man als vollumfängliches Geständnis werten. Gestern beim Prozessauftakt erklärte der bubenhaft wirkende Beschuldigte auf der Anklagebank, er werde „gar nichts sagen“. Er verschränkte die Arme auf dem Tisch und legte sein Gesicht darauf. Als würde er sich am liebsten verstecken. Er ist völlig verschlossen. Auch seinem Pflichtverteidiger gegenüber. „Ich habe keinen Zugang mehr zu ihm“, sagte der Rechtsanwalt dem Gericht und fügte an: „Er hat die Tat und das ganze Geschehen völlig verdrängt.“

Die Gutachter haben eine medizinische Erklärung für dieses Verhalten: Er leidet an einer „tief greifenden, fixierten dissozialen und impulsiven Persönlichkeitsstörung“. Aus dem Grund sei er nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Außerdem habe der viele Alkohol bereits sein Gehirn geschädigt. Also schuldunfähig.

Anklage fordert Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

Aus diesen Gründen hat die Staatsanwaltschaft erst gar nicht den Versuch unternommen, dem Landgericht eine Anklage wegen Totschlag oder gar Mord vorzulegen. Sie hat aber eine Antragsschrift eingereicht: auf dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Dort befindet sich der Täter bereits. Der Untersuchungs-Haftbefehl wurde schon vor Monaten in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt.

Aber dem jungen Mann droht noch Schlimmeres als die geschlossene Abteilung. Denn die Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, „dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist“. Falls der Verteidiger diese Feststellung der Fachärzte nicht entkräften kann, wird die Staatsanwaltschaft Antrag auf Sicherungsverwahrung nach der Therapie stellen. Wenn das Gericht dem folgt, dürfte der jetzt 19-Jährige bis zum Ende seines Lebens nie mehr in Freiheit kommen. Das Urteil fällt am 13. Oktober.

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