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Krater-Unglück
19.09.2014

20 Jahre nach dem Todeskrater in München: Schuldfrage nie geklärt

Dieses Bild ist bis heute unvergessen: Der verunglückte Bus ragt aus dem Krater, der sich plötzlich mitten in München aufgetan hatte.
Foto: Frank Mächler, dpa

In München stürzte vor 20 Jahren ein Bus in einen Krater, der sich plötzlich in der Straße auftat. Drei Menschen starben bei dem Unglück. Verurteilt wurde trotz Baumängel niemand.

Vor 20 Jahren stürzte ein voll besetzter Linienbus an einer Münchner U-Bahnbaustelle in ein riesiges Loch, das sich vor ihm auftat. An diesem 20. September 1994 um kurz vor 19 Uhr starben dabei zwei Fahrgäste und ein Bauarbeiter. Dutzende Menschen im Bus und zwei weitere Arbeiter wurden verletzt - einige von ihnen schwer.

Die Leiche einer 43-jährigen Frau wurde noch in der Nacht nach dem Unglück geborgen. Erst im Mai 1995 gab der sogenannte Todeskrater die Körper eines 27-jährigen Volkswirtes und eines 29-jährigen österreichischen Arbeiters frei.

Monatelang klaffte das riesige Loch in der Straßendecke, die Bergungsversuche waren wegen ständig nachdringenden Grundwassers lebensgefährlich und kosteten Millionen. Umliegende Unternehmen gerieten in wirtschaftliche Bedrängnis. 

Wie entstand der Todeskrater?

Ermittler fanden die Ursache für den Todeskrater: Am Abend des Unglückstages war es in Trudering beim Bau der U-Bahn zum Messegelände in München-Riem unter Tage plötzlich zu einem starken Wasser- und Kieseinbruch gekommen. Dadurch entstand an der Erdoberfläche ein rund 150 Quadratmeter großer und zehn Meter tiefer Krater, in den Teile der Fahrbahn einbrachen.

Ein Gutachten ergab später, dass nicht erkennbare Sandrisse den Boden unvermittelt einstürzen ließen. Der Bus stürzte in Sekundenschnelle mit dem Heck in das Loch.

Bauleiter waren zur Unglückszeit auf dem Oktoberfest

Die Schuldfrage aber blieb ungeklärt. Die Ermittlungen gegen Unbekannt wegen möglicher Planungsfehler beim Bau der U-Bahn-Linie wurden eingestellt.

Und ein Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen drei Bauleiter und zwei Poliere wurde 1999 gegen Zahlung von 32 000 Mark eingestellt. Sie waren angeklagt worden, weil die Bauleiter zur Unglückszeit auf dem Oktoberfest waren und die Poliere die Gefahrenzone angeblich nicht schnell genug hätten sperren lassen.  lby, dpa

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