21-Jähriger terrorisiert Freundin - und fährt mit ihr im Auto gegen Baum
Ein 21-Jähriger schlug und terrorisierte seine Freundin. Als sie ihn verlassen wollte, fuhr er mit ihr im Auto absichtlich gegen einen Baum.
Memmingen/Landkreis Drei Jahre Jugendhaft hat das Landgericht Memmingen gegen einen 21-Jährigen aus dem Landkreis Günzburg verhängt, der seine Freundin geschlagen und ihr Auto mit ihr auf dem Beifahrersitz absichtlich gegen einen Baum an einer Straße bei Kötz gelenkt hat. Was der Angeklagte der jungen Frau angetan hat, sei nichts anderes als Psychoterror gewesen, sagte Richterin Brigitte Grenzstein.
In der Beziehung seien zwei Charaktere aufeinandergetroffen, die niemals zusammen hätten kommen dürfen, da waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Die 21 Jahre alte Frau schaffte es einfach nicht, sich von ihrem Freund zu lösen. Und der Angeklagte versuchte, sie auf Schritt und Tritt zu kontrollieren, verbot ihr, sich mit Freundinnen oder sogar Familienmitgliedern zu treffen, trieb sie in die Isolation.
„Die Mutter der Geschädigten hat beschrieben, wie sich ihre Tochter verändert hat: Aus einem fröhlichen Mädchen ist eine traurige, verängstigte Person geworden“, sagte die Richterin. „Was Sie mit ihr gemacht haben, grenzt an Gehirnwäsche“, hielt Grenzstein dem Angeklagten vor.
Wollte der Mann seine Freundin töten?
Die Beziehung endete jeweils mit Gewaltausbrüchen. Im Juli 2013 prügelte der Angeklagte auf seine Freundin ein, weil während eines Schäferstündchens auf einem Feldweg im Kreis Donau-Ries das Handy der Frau geklingelt hatte und sie den Anrufer nicht zurückrufen wollte. Danach trennte sich das Paar, doch nach ein paar Monaten nahm die Frau wieder Kontakt zu ihrem Ex auf. Im Juli 2014 passierte die Episode mit der Fahrt gegen den Baum.
Die Beziehung folgte in beiden Abschnitten dem selben Muster: Nach einer harmonischen Phase zu Beginn häuften sich die Streits, nach denen man sich aber schnell wieder versöhnte. Der Angeklagte versuchte oft, seiner Freundin seinen Willen aufzuzwingen. Mehrfach drohte er ihr, er werde ein Foto von ihr in Unterwäsche ihrer Familie zeigen und ihrem Ruf schaden. Zudem hatte er heimlich Nacktfotos von der Frau angefertigt und auf seinem Handy gespeichert – auch diese „Verletzung des höchstpersönlichen Bereichs“ wurde mit bestraft.
Der angeklagte Tatbestand des versuchten Totschlags bestätigte sich nicht. Es gebe keine Beweise, dass der Mann den Plan hatte, die junge Frau bei der Fahrt gegen den Baum zu töten, sagte die Richterin: „Das war eine spontane Entscheidung. Sie wollten, dass es so läuft, wie sonst. Dass Ihre Freundin Ihnen verzeiht.
Als sie das abgelehnt hat, wollten Sie wieder Ihren Willen durchsetzen und sind gegen den Baum gefahren.“ Auch bei dem ersten Vorfall sei es nur darum gegangen, dass der Angeklagte partout seinen Kopf durchsetzen wollte. Es sei Glück gewesen, dass niemand ernsthaft verletzt wurde.
Verurteilter hält sich selbst nicht für aggressiv
In der Haft soll er nun verstärkt Sozialtraining absolvieren. „Der Erziehungsbedarf ist erheblich“, sagte die Richterin. Ein Psychologe hatte ausgesagt, dass der Angeklagte zwar große Ideale habe, auch in Bezug auf eine Beziehung mit einer Freundin: „Er sagte zum Beispiel, dass er eine gleichberechtigte Beziehung führen möchte.“
Seine tatsächlichen Handlungen wichen aber massiv von seinen Vorstellungen ab – auch was die Selbstwahrnehmung angeht. So halte sich den Angeklagte nicht für einen aggressiven Menschen.
Zugute hielt die Richterin dem 21-Jährigen, dass er den Kern der Anklagepunkte eingeräumt hatte und während der Verhandlung und in seinem letzten Wort Einsicht und Reue zeigte. Die war nicht immer vorhanden: Bei der Polizei und beim Ermittlungsrichter hatte er noch vehement bestritten, dass er am Steuer des Autos gesessen hatte.
Seine Ex-Freundin hatte nach dem Unfall die Schuld auf sich genommen. Im Gegenzug hatte der Angeklagte versprochen, für den Schaden aufzukommen. Erst als er nicht zahlte, hatte die Frau Anzeige erstattet.
Der Grund für die Lüge: Einen Führerschein hatte der Mann nie besessen – ein weiterer Punkt, der ins Urteil einging. Dafür hat er nach seiner Haft noch anderthalb Jahre Führerscheinsperre. Der Angeklagte muss außerdem noch 6500 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz an seine Ex-Freundin bezahlen.
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