Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kreis Günzburg: 21-Jähriger terrorisiert Freundin - und fährt mit ihr im Auto gegen Baum

Kreis Günzburg
26.03.2015

21-Jähriger terrorisiert Freundin - und fährt mit ihr im Auto gegen Baum

Ein 21-Jähriger terrorisierte und schlug seine Freundin - die Beziehung endete fast tödlich.
Foto: Symbolbild, Anne Wall

Ein 21-Jähriger schlug und terrorisierte seine Freundin. Als sie ihn verlassen wollte, fuhr er mit ihr im Auto absichtlich gegen einen Baum.

Memmingen/Landkreis Drei Jahre Jugendhaft hat das Landgericht Memmingen gegen einen 21-Jährigen aus dem Landkreis Günzburg verhängt, der seine Freundin geschlagen und ihr Auto mit ihr auf dem Beifahrersitz absichtlich gegen einen Baum an einer Straße bei Kötz gelenkt hat. Was der Angeklagte der jungen Frau angetan hat, sei nichts anderes als Psychoterror gewesen, sagte Richterin Brigitte Grenzstein.

In der Beziehung seien zwei Charaktere aufeinandergetroffen, die niemals zusammen hätten kommen dürfen, da waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Die 21 Jahre alte Frau schaffte es einfach nicht, sich von ihrem Freund zu lösen. Und der Angeklagte versuchte, sie auf Schritt und Tritt zu kontrollieren, verbot ihr, sich mit Freundinnen oder sogar Familienmitgliedern zu treffen, trieb sie in die Isolation.

„Die Mutter der Geschädigten hat beschrieben, wie sich ihre Tochter verändert hat: Aus einem fröhlichen Mädchen ist eine traurige, verängstigte Person geworden“, sagte die Richterin. „Was Sie mit ihr gemacht haben, grenzt an Gehirnwäsche“, hielt Grenzstein dem Angeklagten vor.

Wollte der Mann seine Freundin töten?

Die Beziehung endete jeweils mit Gewaltausbrüchen. Im Juli 2013 prügelte der Angeklagte auf seine Freundin ein, weil während eines Schäferstündchens auf einem Feldweg im Kreis Donau-Ries das Handy der Frau geklingelt hatte und sie den Anrufer nicht zurückrufen wollte. Danach trennte sich das Paar, doch nach ein paar Monaten nahm die Frau wieder Kontakt zu ihrem Ex auf. Im Juli 2014 passierte die Episode mit der Fahrt gegen den Baum.

Die Beziehung folgte in beiden Abschnitten dem selben Muster: Nach einer harmonischen Phase zu Beginn häuften sich die Streits, nach denen man sich aber schnell wieder versöhnte. Der Angeklagte versuchte oft, seiner Freundin seinen Willen aufzuzwingen. Mehrfach drohte er ihr, er werde ein Foto von ihr in Unterwäsche ihrer Familie zeigen und ihrem Ruf schaden. Zudem hatte er heimlich Nacktfotos von der Frau angefertigt und auf seinem Handy gespeichert – auch diese „Verletzung des höchstpersönlichen Bereichs“ wurde mit bestraft.

Lesen Sie dazu auch

Der angeklagte Tatbestand des versuchten Totschlags bestätigte sich nicht. Es gebe keine Beweise, dass der Mann den Plan hatte, die junge Frau bei der Fahrt gegen den Baum zu töten, sagte die Richterin: „Das war eine spontane Entscheidung. Sie wollten, dass es so läuft, wie sonst. Dass Ihre Freundin Ihnen verzeiht.

Als sie das abgelehnt hat, wollten Sie wieder Ihren Willen durchsetzen und sind gegen den Baum gefahren.“ Auch bei dem ersten Vorfall sei es nur darum gegangen, dass der Angeklagte partout seinen Kopf durchsetzen wollte. Es sei Glück gewesen, dass niemand ernsthaft verletzt wurde.

Verurteilter hält sich selbst nicht für aggressiv

In der Haft soll er nun verstärkt Sozialtraining absolvieren. „Der Erziehungsbedarf ist erheblich“, sagte die Richterin. Ein Psychologe hatte ausgesagt, dass der Angeklagte zwar große Ideale habe, auch in Bezug auf eine Beziehung mit einer Freundin: „Er sagte zum Beispiel, dass er eine gleichberechtigte Beziehung führen möchte.“

Seine tatsächlichen Handlungen wichen aber massiv von seinen Vorstellungen ab – auch was die Selbstwahrnehmung angeht. So halte sich den Angeklagte nicht für einen aggressiven Menschen.

Zugute hielt die Richterin dem 21-Jährigen, dass er den Kern der Anklagepunkte eingeräumt hatte und während der Verhandlung und in seinem letzten Wort Einsicht und Reue zeigte. Die war nicht immer vorhanden: Bei der Polizei und beim Ermittlungsrichter hatte er noch vehement bestritten, dass er am Steuer des Autos gesessen hatte.

Seine Ex-Freundin hatte nach dem Unfall die Schuld auf sich genommen. Im Gegenzug hatte der Angeklagte versprochen, für den Schaden aufzukommen. Erst als er nicht zahlte, hatte die Frau Anzeige erstattet.

Der Grund für die Lüge: Einen Führerschein hatte der Mann nie besessen – ein weiterer Punkt, der ins Urteil einging. Dafür hat er nach seiner Haft noch anderthalb Jahre Führerscheinsperre. Der Angeklagte muss außerdem noch 6500 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz an seine Ex-Freundin bezahlen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.