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Memmingen
27.03.2014

21-Jähriger wegen tödlicher Messerattacke verurteilt

Foto: Ralf Zwiebler

Wegen Totschlags ist ein 21 Jahre alter Asylbewerber heute vor dem Landgericht Memmingen verurteilt worden.

Wegen Totschlags hat das Landgericht Memmingen einen 21-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Asylbewerber aus Pakistan hatte im vergangenen Sommer einen 29-jährigen Mitbewohner in einer Asylbewerberunterkunft in Neu-Ulm erstochen. "Er hat ihm mit einer enormen Wucht die 20 Zentimeter lange Klinge in den Körper gerammt", sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag in ihrer Urteilsbegründung.

Der 21-Jährige nahm den Tod seines Kontrahenten in Kauf

Der Angeklagte habe zwar spontan gehandelt, dabei aber in Kauf genommen, dass der Stich tödlich sein könne. Vor der Messerattacke hatten die beiden Männer um geliehenes Geld und eine Anzeige bei der Polizei gestritten.

Das Opfer starb an inneren Verletzungen. Durch den Stich in den Rumpf wurde seine Hauptschlagader durchtrennt. Wenige Stunden vor der Bluttat hatte der 29-Jährige bei der Polizei Anzeige erstattet. Er beschuldigte seinen damals 20-jährigen Zimmergenossen der Unterschlagung und Körperverletzung. Es ging um 153 Euro, die er dem Jüngeren geliehen hatte und die dieser nicht zurückzahlen wollte.

Der Streit zwischen den jungen Männern eskalierte

Am Abend des 30. Juli vergangenen Jahres kam es wegen der Anzeige zum Streit. "Der Angeklagte hatte Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen", sagte die Richterin. Als der 29-Jährige die Bitte, die Anzeige zurückzunehmen, zwar bejahte, aber nicht unmittelbar reagierte, stach der 21-Jährige zu. "Er war gekränkt, weil der andere nicht sofort zur Polizei gegangen ist." Die Messerattacke als Reaktion auf die Kränkung deutet nach Auffassung des Gerichts auf ein deutliches Reifedefizit des Angeklagten hin. "So reagiert ein Kind, kein Erwachsener."

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte noch alle Vorwürfe zurückgewiesen. In seinem Schlusswort bat der 21-Jährige jedoch um Verzeihung und ließ über einen Dolmetscher erklären, dass er die Verantwortung für die Tat übernehmen wolle. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und zwei Monate Haft wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung hatte vier Jahre beantragt.  dpa/lby

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