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Unterfranken
29.09.2016

53-Jähriger muss wegen tödlicher Schüsse auf Elfjährige vor Gericht

Es war eine blutige Silvesternacht in Unterschleichach: Eine Elfjährige wird von einer Kugel getroffen und stirbt. Jetzt kommt Janinas mutmaßlicher Mörder vor Gericht. (Archiv)
Foto: Nicolas Armer, dpa

Es war eine blutige Silvesternacht in Unterschleichach: Eine Elfjährige wird von einer Kugel getroffen und stirbt. Jetzt kommt Janinas mutmaßlicher Mörder vor Gericht.

Wegen Mordes an einem elfjährigen Mädchen in der Silvesternacht muss sich ein 53 Jahre alter Mann demnächst vor Gericht verantworten. In dem als "Fall Janina" bekanntgewordenen Verfahren ließ das Landgericht Bamberg am Donnerstag die Anklage zur Hauptverhandlung zu, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Als erster Verhandlungstag ist demnach der 7. Dezember vorgesehen. Ein Urteil könnte am 22. Dezember fallen. An den fünf Verhandlungstagen will das Gericht 27 Zeugen und 7 Sachverständige vernehmen.

In der Silversternacht 2015/2016 hatte die Elfjährige mit drei anderen Mädchen und zwei Frauen im unterfränkischen Dorf Unterschleichach, das zur Gemeinde Oberaurach (Landkreis Haßberge) gehört, ins neue Jahr gefeiert. Gegen 1 Uhr traf sie die Kugel eines Revolvers in den Hinterkopf. Der Rettungsdienst brachte das schwer verletzte Mädchen in ein Krankenhaus, wo es trotz mehrstündiger Notoperation starb.

Der 53 Jahre alte Nachbar hat eingeräumt, mit der Waffe geschossen zu haben. Er sei wegen einer Trennung von seiner Familie psychisch angeschlagen gewesen und habe sich über die Feuerwerkskörper geärgert, welche die Mädchen gezündet hatten. Er habe Janina aber nicht töten wollen, sagte er der Staatsanwaltschaft. Die Waffe hatte er wegen einer früheren Mitgliedschaft im Schützenverein legal besessen.

Weil er beim Schießen bewusst darauf geachtet habe, von der Straße aus nicht gesehen zu werden, habe das Mädchen nicht mit einem Angriff rechnen können, führte die Staatsanwaltschaft aus. Daher geht sie von Heimtücke und niederen Beweggründen aus und sieht die Tötung als Mord. Dass das Mädchen sterben würde, habe der 53-Jährige zumindest billigend in Kauf genommen. Damit droht ihm lebenslange Haft. dpa/lby

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