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  3. Würzburg: 69-jährige Frau wird im Smart zum Rowdy

Würzburg
19.01.2018

69-jährige Frau wird im Smart zum Rowdy

Vor Gericht räumte die rabiate Smart-Fahrerin ein gewisses Fehlverhalten ein.
Foto: Weißbrod, dpa (Symbolbild)

Mit ihrem 55 PS starken Gefährt hat eine 69-jährige Fränkin die Straßen unsicher gemacht. Vor Gericht erklärt sie nun, warum. Der Richter hatte wenig Einsehen.

Der Gegenverkehr war ihr genauso wurscht wie das Überholverbot. Dass andere Autos ihrem 55-PS-Smart ausweichen mussten, dass andere Fahrer wegen ihrer Fahrweise abbremsen mussten, kümmerte sie nicht. Dass sie für ihre Verfehlungen 4800 Euro Geldstrafe zahlen soll, nimmt sie in Kauf. Aber ihren Führerschein, den möchte die 69-Jährige unbedingt so bald wie möglich zurückhaben.

Seit 50 Jahren, so erzählte die Angeklagte nun dem Gericht, habe sie eine Fahrerlaubnis. Seit September ist sie weg. Der Grund: Ein Strafbefehl über insgesamt 4800 Euro wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Beleidigung – und eine 20-monatige Führerscheinsperre. Vor vier Monaten hat die 69-Jährige ihren Lappen abgegeben.

Und das ist passiert: Die Frau aus dem Landkreis Würzburg fuhr mit ihrem Smart auf der Bundesstraße zwischen Würzburg und Ochsenfurt. An einer Ampel überholte sie trotz Gegenverkehrs, und der überholte Mercedes musste stark abbremsen, damit die 69-Jährige mit ihrem Kleinwagen einscheren konnte und nicht mit einem entgegenkommenden Lkw zusammenprallte.

Rabiate Smart-Fahrerin beschimpft Mercedes-Fahrer

Wenig später bremste die Autofahrerin den Mercedes erneut aus, blockierte die Straße, stieg aus und beschimpfte den Fahrer als „Depp“ und „Idiot“. Und das nicht nur ein Mal: Im Stadtgebiet Würzburg wiederholte sie die Ausbremsaktion, ging wieder zu dem Mercedes-Fahrer und beleidigte ihn erneut.

Wenige Tage später beobachtete ein Polizeibeamter, wie die Rentnerin noch mal den Verkehrsrowdy gab. Auf derselben Strecke fuhr sie dicht auf andere Wagen auf, betätigte die Lichthupe, überholte trotz Gegenverkehrs und zwang innerhalb weniger Minuten zwei entgegenkommende Autofahrer, ihrem Wagen auszuweichen. Damit, so steht es im Strafbefehl, hat sich die 69-Jährige als „charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“.

Vor Gericht erzählte sie, dass alles „völlig anders“ gewesen sei. Ersterer sei zunächst „ganz langsam“ gefahren und habe beschleunigt, während sie ihn überholte. Deshalb habe sie ihn zur Rede gestellt. Beschimpft und beleidigt habe sie ihn aber nicht. „Ich habe ihm nur gesagt, dass sein Verhalten gemeingefährlich war.“

Fahrverhalten war „nicht in Ordnung“

Dann bestand sie darauf, dass sie „niemand gefährdet“ habe. Nachdem sie dem Gericht mitgeteilt hatte, dass sie „im Leben noch nie in einen Unfall verwickelt“ gewesen sei, gab sie allerdings zu, dass ihr Fahrverhalten an den beiden Tagen „nicht in Ordnung gewesen“ sei.

Deshalb sei sie auch bereit, die Geldstrafe zu zahlen. Nur die Führerscheinsperre solle statt bis Mai nur bis Januar 2019 dauern und somit vor ihrem 71. Geburtstag beendet sein. Der Staatsanwalt schüttelte den Kopf. Als der Richter das Verkehrsverhalten der Angeklagten als einen „außergewöhnlichen Fall“ bezeichnete, der auf eine „außergewöhnliche charakterliche Unzuverlässigkeit“ der 69-Jährigen schließen lassen könnte, nahm diese den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Nun ist sie wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Beleidigung vorbestraft, muss 4800 Euro zahlen und kann nur hoffen, dass sie nochmal einen Führerschein bekommt.

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