Freitag, 24. Mai 2013

12. Mai 2011 15:47 Uhr

Urteil wegen fahrlässiger Tötung

Abgetrennter Pferdekopf tötete Vater - Halterin nun verurteilt

Ein Pferd war aus seiner Koppel ausgebüchst. Der Unfall, der sich dann auf der A6 im Landkreis Ansbach ereignet hatte, war Horror pur. Nun wurde die Pferdehalterin verurteilt.

Prozess-Feature-Bild
Foto: Ulrich Wagner

Es war ein Horrorunfall: Ein Auto prallt auf der Autobahn mit einem Pferd zusammen, der Kopf des Tieres wird abgetrennt und erschlägt den Autofahrer. Rund neuneinhalb Monate nach dem schlimmen Unfall auf der Autobahn 6 nahe Neuendettelsau (Landkreis Ansbach) ist die Halterin des Pferdes wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht Ansbach sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die 29-Jährige die Koppel nicht richtig gesichert hatte und das Tier deshalb ausbrechen konnte. Demnach war die Einzäunung in einem schlechten Zustand. Ein Gutachter erklärte zudem, dass sich die Pferdehalterin nicht ausreichend darüber informiert habe, was zu beachten ist, wenn man Pferde in der Nähe der Autobahn hält.

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Bei dem Unfall im Juli des vergangenen Jahres starb ein Familienvater aus Rheinland-Pfalz. Die Familie fuhr in der Nacht auf der Autobahn, wegen der Dunkelheit hatte der Vater das entlaufene Pferd zu spät bemerkt. Durch die Wucht des Zusammenpralls wurde der Kopf des Tieres abgetrennt. Er flog durch die Windschutzscheibe des Autos. Der 42-Jährige war sofort tot, seine Ehefrau und seine beiden Kinder erlitten Verletzungen. Ein zweites, ebenfalls von der Koppel entlaufenes Pferd wurde von einem Lastwagen erfasst und getötet.

Die Pferdehalterin muss nun eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen. Vor Gericht brach sie mehrmals in Tränen aus. Die Vorwürfe zum schlechten Zustand der Koppel räumte sie sofort ein. dpa

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tödlich | Autobahn 6 | A6 | Unfall | Ansbach


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