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Kriminalität
14.12.2016

Alkoholverbot rund um Bahnhöfe in Bayern

Eine Bierflasche liegt an einem Bahnsteig in München.
Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild)

Pöbeleien, Prügel, Diebstahl – am Münchner Hauptbahnhof machen Betrunkene Ärger. Nun verbannt die Stadt den Alkohol aus der Gegend. Wie handeln andere Großstädte in der Region?

Die beiden größten Städte in Bayern haben immer öfter Probleme mit Betrunkenen rund um ihre Bahnhöfe. München hat nun den Kampf gegen die zunehmende Kriminalität eröffnet – mit einem nächtlichen Alkoholverbot.

Der Stadtrat beschloss am Mittwoch mit Gegenstimmen, unter anderem der Grünen und der Linken, das Alkoholverbot zwischen 22 und 6 Uhr.

Alkoholverbot auch am Nürnberger Bahnhof

Die Maßnahme soll rund um den Hauptbahnhof gelten – inklusive benachbarter Straßen – und schließt sowohl den Konsum als auch das Mitführen von Alkohol ein. Der Nürnberger Stadtrat hat am Abend mit klarer Mehrheit ebenfalls ein solches Alkoholverbot beschlossen.

Seit Monaten beklagen sich in der Landeshauptstadt Geschäftsleute, Anwohner und Passanten am Hauptbahnhof über Belästigungen durch Betrunkene. Das subjektive Sicherheitsgefühl werde dadurch negativ beeinträchtigt, hieß es in der Vorlage des Kreisverwaltungsreferats (KVR).

Die Polizei registrierte zunehmend Streitereien, Körperverletzungen und Diebstähle und hat ihre Kontrollen verstärkt. Auch Streetworker sind im Einsatz. Nun soll das Alkoholverbot die Situation verbessern. Das Verbot könne schon ab Januar in Kraft treten, sagte ein KVR-Sprecher. Auch in Nürnberg hatten die Belästigungen durch Betrunkene, Drogenabhängige und Obdachlose zugenommen.

Nächtliches Alkoholverbot seit 2013 möglich

Seit dem Jahr 2013 können Kommunen in Bayern ein nächtliches Alkoholverbot für öffentliche Flächen erlassen. Das Verbot kann für die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens verhängt werden.

Die Voraussetzung laut Landesstraf- und Verordnungsgestz: Dort müssen sich „auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten“ ereignen. Bislang allerdings nutzten nur wenige Städte und Gemeinden diese neue Möglichkeit.

Keine entsprechenden Pläne in Augsburg

In Augsburg ist bislang ebenfalls kein solches Alkoholverbot verhängt worden. Die Stadt denkt aktuell auch nicht darüber nach. Am Hauptbahnhof gibt es nach Einschätzung der Bundespolizei keine größeren Schwierigkeiten mit Betrunkenen. Eine Punkerszene, die dort hin und wieder für Polizeieinsätze sorgte, ist seit einigen Jahren schon weg – seit die Bauarbeiten für einen neuen Straßenbahntunnel laufen.

Die Szene und zahlreiche andere Jugendliche, die Alkohol konsumieren, treffen sich jetzt verstärkt in der Nähe des Rathauses. Zwar gab es im Sommer Anwohnerbeschwerden wegen des Lärms. Einen Kriminalitätsschwerpunkt sieht die Polizei aber nicht.

Diskussion um Bahnhofsvorplatz in Oberhausen

Viel diskutiert wurde in Augsburg zuletzt über den Vorplatz des Bahnhofs im Stadtteil Oberhausen. Er ist ein Treffpunkt der Trinker- und Süchtigenszene. Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze dort ist in diesem Jahr deutlich gestiegen. Anwohner und Geschäftsleute beschweren sich.

Es gibt zwar einzelne Gewalttaten. Dennoch spricht die Polizei auch hier nicht von einem Brennpunkt. Die Stadt plant nun, einen betreuten Treffpunkt für die Szene einzurichten, um die Situation zu entspannen.

---Trennung _Keine Alkoholverbote in der Region Ulm/Neu-Ulm_ Trennung---

Und wie ist die Situation im Ballungsraum Ulm/Neu-Ulm? „In Baden-Württemberg ist es gar nicht möglich, ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum zu erlassen“, sagt Rainer Türke, der Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe bei der Stadt Ulm.

Die Stadt Freiburg sei vor Jahren mit einem entsprechenden Vorstoß gescheitert. Die Verfügung sei damals höchstrichterlich gekippt worden, obwohl es in der Freiburger Innenstadt eine hohe Zahl von Straftaten gegeben habe.

„Keine Kriminalitätsschwerpunkte“

„In Ulm haben wir keinen Kriminalitätsschwerpunkt“, so Türke. Es gebe zwar Schlägereien und Ordnungswidrigkeiten, das seien aber zum Glück Einzelfälle. „Wir kontrollieren regelmäßig mit der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst und erteilen gegebenenfalls Platzverweise.“

Am Bahnhofsvorplatz habe es einen deutlichen Rückgang der Trinkerszene gegeben. Nach Einschätzung der Polizei ist das aber nicht nur dem hohen Kontrolldruck geschuldet, sondern auch den vielen Baustellen am Bahnhof. Beispielsweise wurde die Fußgängerunterführung Richtung Innenstadt, in denen sich ein gewisser Personenkreis regelmäßig zum Trinken traf, wegen des Baus des Einkaufsquartiers Sedelhöfe direkt neben der Fußgängerzone vor einiger Zeit geschlossen. Auch direkt vor dem Bahnhofsgebäude wird derzeit gebaut.

Keine typische Bahnhofsszene

In Neu-Ulm sieht die Polizei derzeit keine Notwendigkeit für ein Alkoholverbot am Bahnhof. Im Jahr 2016 habe es dort bislang lediglich drei Auseinandersetzungen zwischen Personen gegeben, die unter dem Einfluss von Alkohol standen. „Wir haben hier nicht die typische Bahnhofszene mit vielen Kneipen und einer gewissen Subkultur, wie es sie in anderen Städten gibt“, erklärt Polizeichef Marcus Hörmann.

In der Vergangenheit sei in Neu-Ulm eher das Thema Rauschgift relevant gewesen. Gemeinsam mit dem Petrusplatz in der Innenstadt hatte sich der Bahnhof zu einem Umschlagpunkt für Marihuana und andere Drogen entwickelt, ehe es vor einigen Wochen zu mehreren Durchsuchungsaktionen und Verhaftungen kam.

„Aufgrund dieser Vorgeschichte sind wir am Bahnhof ohnehin sehr präsent. Ein zusätzliches Alkoholverbot wäre aus unserer Sicht daher aktuell nicht sonderlich sinnvoll“, sagt Hörmann.

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